Guten Tag,
Ich bin letztes Jahr am 30.04.2011 ausgezogen. Der Abrechnungszeitraum ist 1.1. - 31.12.. Die Firma, die die Abrechnug erstellt hat meinen Vermieter diese mitte April zukommen lassen. Die Abrechnung ist mir am 05.05 zugestellt worden. Ich habe ihm dann gleich darauf angerufen, er sei zu spät dran. Er war erbost, er könne nichts dafür das die Abrechnung so spät zu ihm kam. Habe mich auf §556 BGB berufen. Er droht mit Anwalt.
Einen solchen Fall hatte ich schonmal und ein Anwalt hat mir damals auch beigepflichtet.
Der Vermieter hat dann doch gegen die 12 Monatsfrist verstoßen?
Und er hat sich auf die dauer der Abrechnung der Müllgebühren berufen.
MfG
Unas
Danke für eure Hilfe