Frage zu Kostenforderung seitens des Vermieters

  • Hallo,

    Ich bin eben auf der Suche nach einer Lösung über das Forum gestolpert...da ihr einen kompetenten Eindruck macht, hoffe ich, dass auch mir bei meiner Frage geholfen werden kann ;)

    Letztes Jahr bin ich mit meiner Freundin nach 10 Monaten aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen.
    Das Mietverhältnis war ohne zu übertreiben katastrophal. In den ersten drei Wochen war alles prima, danach war alles anders.

    Damit man sich ein grobes Bild machen kann...
    Wir haben die Wohnung entgegen aller Zusagen Lila-Gelb-Orange gestrichen übergeben bekommen. Renovierungsarbeiten wurden von uns vorgenommen (80qm komplett neu tapeziert, gestrichen, Lichtschalter und steckdosen ersetzt,...), die Kosten haben entgegen mündlicher Zusagen ebenfalls wir getragen.
    ALLE Fenster waren nicht passend eingebaut. Dies sollte angeblich binnen einiger Wochen repariert werden. Passiert ist das in den 10 Monaten nicht. Im Schlafzimmer war sogar das Dach nicht isoliert - man konnte deutliche Windzüge spüren!
    Denkbare Folge war im Winter Kälte trotz voll aufgedrehter Heizkörper.
    Der Hof wurde nie gereinigt, Schnee wurde entweder garnicht beseitigt oder auf den kostenpflichtigen PKW Stellplatz geschoben.
    Dies sind nur einige Punkte, die uns dazu brachten die Wohnung nach kurzer Zeit zu verlassen.

    Das war unsere erste gemeinsame "Studentenwohnung". Wir haben das erlebte als Lehre aufgefasst und befinden uns seit Mai 2011 in einem traumhaft guten Mietverhältnis.

    Von unserem damaligen Vermieter haben wir bis heute nichts mehr gehört - selbst vor der Kündigung hat er sich im Haus nicht weiter sehen lassen (es gab ernsthaftere Streitikeiten mit anderen Mietern) und danach auch nicht mehr. Es gab nicht mal eine Übergabe der Wohnung, obwohl wir das gerne gehabt hätten.

    Heute hatten wir einen Brief von ihm im Briefkasten. Enthalten war eine Auflistung der bei ihm eingegangenen Gelder in Gegenüberstellung zu den fälligen Kosten, welche sich auf 2213€ belaufen. Rechnungen oder Kopien gibt es keine - aus Erfahrung weiß ich, dass er mir diese auch nicht aushändigen wird. Ich habe lediglich die Möglichkeit der Einsicht bei ihm daheim (dazwischen liegt eine Strecke von 170Km...).
    Beanschlagt werden von ihm Hausmeisterdienste, Hofreinigung, Pflege der Sat.anlage, Heizkosten...
    Beim besten Willen, diese Kosten sind völlig utopisch! Wir haben maximal 4 Tage pro Woche in der Wohnung gewohnt, die Heizungen waren an, aber nicht 24/7 auf Stufe 5.

    Zu welchem Verhalten würdet ihr mir raten?

    Falls es etwas bedeutet - Wir haben keinen Mietvertrag, er wollte anfangs einen aufsetzen, hat ihn uns aber nie gegeben.
    Die Heizung und die Messinstrumente befanden sich in einem separaten Gebäude, welches wir nicht betreten konnten/durften. Wir hatten lediglich eine Art GameBoy auf dem sich Werte ablesen ließen...damit konnte aber selbst ein Gas-Wasser Installateur nichts anfangen...


    Ich bedanke mich schon mal jetzt herzlich für eure Hilfe!!!

  • Rechnungen oder Kopien gibt es keine.

    Muß auch nicht, aber Sie können Kopien anforden.

    Beanschlagt werden von ihm Hausmeisterdienste, Hofreinigung, Pflege der Sat.anlage, Heizkosten...

    Wenn diese Dienste tatsächlich stattgefunden haben, müssen Sie auch die veranschlagte Summe zahlen.

    Beim besten Willen, diese Kosten sind völlig utopisch! Wir haben maximal 4 Tage pro Woche in der Wohnung gewohnt, die Heizungen waren an, aber nicht 24/7 auf Stufe 5.

    Es spielt keine Rolle, wie lange Sie die Wohnung genutzt haben.
    Bindent ist die Dauer des Mietverhältnises

    In Ihren Fall bleibt nur Kopien der einzelnen Leistungen zu prüfen.

    Hier finden Sie weiter jede Menge Hilfe: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Danke für die schnelle Antwort!

    Was die Heizkosten angeht, ist es auch egal ob die Fenster nicht dicht waren und die Decke/das Dach "winddurchlässig" war?

    Manches fand sporadisch statt, anderes wie die Wartung der TV Antenne wurde NIE durchgeführt.

  • Hatte eben ein Gespräch mit ihm.
    Zusammengefasst ist ihm das alles egal, angeblich handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus. Davon höre ich zum ersten mal und in der damaligen Anzeige (habe ich noch als Screenshot) war davon auch nie die rede.

  • Sie haben nur einen mündlichen Mietvertrag?

    Zitat:

    "Bei einem mündlichen Vertrag gelten – wenn nicht zusätzlich anders vereinbart – die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das heißt Schönheitsreparaturen trägt der Vermieter, ebenso sämtliche Nebenkosten und es gelten nur die gesetzlichen Kündigungsfristen und -gründe."

    http://www.finanztip.de/recht/mietrech…mietvertrag.htm

    dass durchlesen und vom fähigen Anwalt einen Brief aufsetzen lassen...

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