Sofortige kündigung bei *wohnungsnotunterkunft* ?

  • Hallo
    Ich habe in einer wohnungsnotunterkunft einen mietvertrag unterschrieben der auf ein halbes jahr befristet ist und deren mietverhältniss sofort kündbar ist. Kann mich der vermieter jetzt zu jeder tages und nachtzeit vor die tür setzen oder hab ich dann wenn er kündigen will/muss eine fristzeit in der ich mir eine andere geeinete unterkunft suchen kann ?

  • Wie der Name "Wohnungsnotunterkunft" beeits andeutet, handelt es sich hier um eine Unterbringungsmöglichkeit, die Ihnen die Möglichkeit schaffen soll, sich innerhalb einer gesetzten Frist eine angemessene Bleibe zu suchen. Das hier die Kündigungsfristen eines Mietverhältnisses nicht unbedingt anzuwenden sind, sollte eigentlich verständlich sein.

  • Hallo chil,
    wenn man den Gebrauch von einen Wohnungsnotunterkunft macht, dann ist das eine nette Geste von der Person die diesen Vertrag anbietet und ermoeglich. Daher sollte man als Mieter sich auch als "guter" Mieter verhalten. Ob eine Kuendigungfrist vorhanden ist, laesst sich am besten aus den Vertrag erkennen oder den Vermieter darauf ansprechen. Denn sofort kuendbar ist schon sehr ungenau im Bezug auf eine Kuendigungszeit.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (1. Mai 2012 um 21:22)

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