Umstellung Kabel-TV auf Sataufbereitung

  • Hallo,

    vor ca. 3 Jahren hat unsere Eigentümergemeinschaft beschlossen den Vertrag für die gesamte Wohnanlage mit 68 Mietparteien aus rein wirtschaftlichen Gründen bei Kabeldeutschland zu kündigen. Der Grund war angeblich ein rein wirtschaftlicher. Kein Mieter hatte sich aber je über die Kabelgebühren beschwert, aber es wurde über unsere Köpfe hinwegentschieden. Daraufhin wurde eine Satellitenaufbereitungsanlage installiert und in das bestehende Kabelsystem der Häuser eingespeist.

    1.War dieses Vorgehen rechtens?

    2. Handelt es sich um eine Verschlechterung der Wohnqualität wenn uns dadurch die vorhandenen Optionen wie Pay-TV, Spartenprogramme, HD-Kanäle, sowie das von KD angebotene "Trible play" (Ein Vertrag für TV, Telefon und Internet) uns Mietern genommen wurde?

    3. Hätten nicht alle Mieter zustimmen müssen, da diese Vorgehen alle gleich betraf?

    4. Hat ein Mieter das Recht darauf Breitbandkabel auch zu nutzen wenn dieser bis zu seiner Anschlußdose in seiner Wohnung verlegt wurde?

    5. Darf der Vermieter/ Eigentümergemeinschaft einem Mieter Kabelfernsehen verweigern, mit der Begründung das das Kabelsystem von einer eigenen Satellitenaufbereitung belegt ist, obwohl es sich um eine Angebots,- und Qualitätsverschlechterung handelt.

    6. Darf ein vorhandens TV-Angebot überhaupt reduziert werden?

    Zur Erklärung:

    Eine Satellitenaufbereitung ist nicht zu vergleichen mit einer Sat-Anlage!!!

    Satellitenaufbereitungsanlagen werden eigentlich in Wohn,- und Altenheime verbaut, sowie in Hotels. Es sind sog. Transponderplätze notwendig um einzelene Programme zu empfangen. Demach wurden nur die wichtigsten verbaut.

  • In einer Wohnungseigentumsanlage entscheidet die Eigentümergemeinschaft über die Art und Weise des Fernsehempfangs. Veränderungen können und dürfen durch Mehrheitsbeschlüsse gefasst werden und derartige Mehrheitsbeschlüsse sind auch von den Eigentümern zu tragen, die ihre Wohnungen vermietet haben.

    Ob eine derartige Veränderung allerdings bei vermieteten Wohnungen eine Verschlechterung der Wohnqualität darstellt, entscheidet alleine die Vereinbarung im Mietvertrag.

    Aber: Es gibt keine Bestimmungen, die einen Vermieter verpflichten, seinem Mieter den Zugang zu sämtlichen Medien zu ermöglichen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (27. April 2012 um 13:05)

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