schriftlich vereinbarter Auszugstermin wird vom Mieter nicht eingehalten

  • Unsere Mieterin hat unsere Mietwohung fristlos gekündigt und wir haben dem zugestimmt. Jetzt sollte am Freitag Wohnungsübergabe sein und wir waren dort nur die Mieterin hatte weder die Wohnung geräumt noch war SIE DA!!!! Nach einem Anruf auf Ihrem Handy hat sie gemeint sie schafft es nicht weil sie viel zu tun hat wir sollen Montag wieder kommen.!!!
    Kann der Termin von der Mieterin beliebig verschoben werden?

  • Zitat

    Kann der Termin von der Mieterin beliebig verschoben werden?

    Klar kann die das. Und zwar so lange, bis du bei Gericht einen Räumungstitel erwirkt hast und mit der Räumung beginnst. Das kostet Zeit und Geld, dann doch besser darauf warten, dass die Mieterin freiwillig geht.

  • Den Aufhebungsvertrag und den Termin haben Sie hoffentlich schriftlich.
    Solange es nur um einige Tage geht seien Sie froh. Solange die Mieterin nicht auszieht schuldet sie natürlich auch noch die Miete und ggf. Schadensersatz wenn z.B. der neue Mieter nicht einziehen kann.

  • Danke für die schnelle Antwort.Ich schreib Ihr heute noch mal einen Brief das es bei der Kündigung bleibt obwohl Sie die Wohnung zum festgelegten Termin nicht übergeben hat.

  • Den Aufhebungsvertrag und den Termin haben Sie hoffentlich schriftlich.
    Solange es nur um einige Tage geht seien Sie froh. Solange die Mieterin nicht auszieht schuldet sie natürlich auch noch die Miete und ggf. Schadensersatz wenn z.B. der neue Mieter nicht einziehen kann.


    Danke für die schnelle Antwort.Ich habe es schriftlich.wie wird ein Schadenersatz berechnet.Ich wollte am nächsten Tag mit einem Makler die Wohnung besichtigen und mit renovieren beginnen.

  • warten Sie doch erstmal ab ob sie auszieht.
    Schadensersatz anzudrohen ist eine gute Möglichkeit Druck zu machen, diesen wirklich einzuklagen und zu erhalten lohnt sich meist nicht, man muss nachweisen dass tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
    Die Verzögerung der Renovierung ist da kein wirklicher Grund.
    Wenn die Mieterin die letzte Miete noch bezahlt hat, steht ihr eh noch das Nutzungsrecht bis 30.4. zu.
    Wenn die Weiternutzung der Wohnung anhält und bei der Mieterin was zu holen ist, sollten Sie auf jeden Fall zum Anwalt gehen.

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