Den Aufhebungsvertrag und den Termin haben Sie hoffentlich schriftlich.
Solange es nur um einige Tage geht seien Sie froh. Solange die Mieterin nicht auszieht schuldet sie natürlich auch noch die Miete und ggf. Schadensersatz wenn z.B. der neue Mieter nicht einziehen kann.
Danke für die schnelle Antwort.Ich habe es schriftlich.wie wird ein Schadenersatz berechnet.Ich wollte am nächsten Tag mit einem Makler die Wohnung besichtigen und mit renovieren beginnen.