Kaltmiete an VM und Umlagen an Hausverw. Rechtens??

  • Schönen guten Tag,

    ich habe da folgenden Sachverhalt.

    Wir sind vor ungefähr 6 Monaten in eine Mietwohnung in einem 9 Fam.Haus eingezogen und nach 2 Monaten wurden einige der Wohnungen verkauft,also Umgewandelt in Eigentumswohnungen ( es sollen aber alle 9 verkauft werden)

    Nun wurden wir weder mündlich noch schriftlich über dieses Vorhaben in Kenntnis gesetzt bis vor ca.4 Wochen Familie X abends um 20:30 Uhr mit einer Kündigung vor meiner Haustüre steht!

    Naja,dieser haben wir dann schriftlich widersprochen und uns auf folgenden § gestürzt 577a BGB.

    Nun bekommen ich heute ein Schriftstück von der Hausverwaltung mit der Bitte,ab dem 01.05.12 die Kaltmiete an die neuen Eigentümer zu überweisen und wir sollten uns bitte mit diesen in Verbindung setzten wegen der Bankdaten??? und die Umlagen weiterhin monatlich an die Hausverwaltung.

    Ich kenne mich in solchen Sachen nicht wirklich aus,weiß aber,das ich als Mieter nicht verpflichtet bin,den Bankdaten der neuen VM hinterher zu jagen und das Überweisen der Umlagen an die Hausverwaltung ??? Ist dies Rechtens so?? Für mich klingt dies etwas ungewöhnlich.

    Danke im Voraus für Antworten.

    Liebe Grüße
    Claudia

    Einmal editiert, zuletzt von Claudia40 (20. April 2012 um 16:27)

  • Zitat

    Wir sind vor ungefähr 6 Monaten in eine Mietwohnung in einem 9 Fam.Haus eingezogen und nach 2 Monaten wurden einige der Wohnungen verkauft,also Umgewandelt in Eigentumswohnungen ( es sollen aber alle 9 verkauft werden)

    Gegen diese Kündigung seit ihr ja erst auf Jahre auf der sicheren Seite.

    Zitat

    und wir sollten uns bitte mit diesen in Verbindung setzten wegen der Bankdaten???

    Miete ist zwar eine Bringschuld. Dazu gehört aber unter zivilisierten Menschen auch, dass dem Mieter die neuen Bankdaten genannt werden. Die Hausverwaltung scheint aus dem hinteren Ural zu stammen, richtig?

    Fordere von der Verwaltung die Bankdaten eurer neuen Vermieter und ja, überweise die Nebenkosten weiterhin an die HV. Ist zwar ein wenig ungewöhnlich, aber garantiert nicht illegal.

  • Hallo Claudia,

    einzig das, was im MV (oder in beidseitig unterzeichneten Zusatzvereinbarungen) steht, ist massgebend.

    "nach 2 Monaten wurden einige der Wohnungen verkauft,also Umgewandelt in Eigentumswohnungen ( es sollen aber alle 9 verkauft werden)"
    Das tangiert Euch zunächst überhaupt nicht.

    "Nun wurden wir weder mündlich noch schriftlich über dieses Vorhaben in Kenntnis gesetzt"
    Tangiert Euch auch nicht.

    "vor ca.4 Wochen Familie X abends um 20:30 Uhr mit einer Kündigung vor meiner Haustüre steht!"
    Ich dachte, Ihr habt einen Mietvertrag mit Eurem Vermieter...?

    "dieser haben wir dann schriftlich widersprochen und uns auf folgenden § gestürzt 577a BGB."
    War nicht nötig, aber sei es drum.

    "Nun bekommen ich heute ein Schriftstück von der Hausverwaltung mit der Bitte,ab dem 01.05.12 die Kaltmiete an die neuen Eigentümer zu überweisen und wir sollten uns bitte mit diesen in Verbindung setzten wegen der Bankdaten??? und die Umlagen weiterhin monatlich an die Hausverwaltung."
    Moment mal:
    1. Falls Eure Wohnung verkauft wurde, hat Euch der bisherige VM schriftlich dies mitgeteilt, auch, an wen?
    2. Der rechtmässige neue VM müsste Euch das selbst schriftlich mitteilen.

    "Ich kenne mich in solchen Sachen nicht wirklich aus,weiß aber,das ich als Mieter nicht verpflichtet bin,den Bankdaten der neuen VM hinterher zu jagen"
    Luschtich...:rolleyes:

    "das Überweisen der Umlagen an die Hausverwaltung ??? Ist dies Rechtens so??"
    M.E. nicht, es sei denn, Euer (derzeitig rechtmässiger) VM Hat Euch schriftlich darum gebeten.

    "Für mich klingt dies etwas ungewöhnlich."
    Für mich auch.
    Ich habe schon von Fällen gehört, da waren Mieter prima auf etwas hereingefallen, sodass sie doppelt Miete gezahlt hatten...

  • Vielen lieben Dank für die hilfreichen Infos.

    Ich habe heute die Hausverwaltung mit folgendem Text angeschrieben.

    Sehr geehrter Herr X

    Grundsätzlich ist es Sache des neuen Eigentümers, den Mieter zu informieren. Dazu gehören die neue Bankverbindung und der Zeitpunkt, ab dem die Miete aufs neue Konto eingehen muss. „In der Regel schreiben der neue und der alte Vermieter gemeinsam den Mieter an und teilen den so genannten Nutzen-Lasten-Wechsel mit“.Daher bitte ich Sie,mir die Daten via Email oder Postweg zukommen zu lassen.

    Denke,das geht schon in Ordnung so.

    Mainschwimmer... die Damen und Herren der HV sind meiner Meinung nach sehr unseriös.


  • Nun wurden wir weder mündlich noch schriftlich über dieses Vorhaben in Kenntnis gesetzt bis vor ca.4 Wochen Familie X abends um 20:30 Uhr mit einer Kündigung vor meiner Haustüre steht!

    Naja,dieser haben wir dann schriftlich widersprochen und uns auf folgenden § gestürzt 577a BGB.


    ... du verweist ja schon auf §577a BGB, laut § 577 BGB hättet ihr ein Vorkaufsrecht gehabt, von daher hättet ihr ja schon informiert sein müssen?

  • Nee,es standen an einem Montag Abend ein Immo-Bankmensch samt Interessenten vor meiner Haustüre und dann auch gleich die Kündigung der Wohnung mit, und wollten die Wohnung besichtigen.Da erst erfuhren wir von dem Verkauf der Wohnungen.Laut Bankmensch hat er es vor lauter lauter,leider vergessen uns zu benachrichtigen... klingt sehr seriös,was?

  • Zitat

    Nee,es standen an einem Montag Abend ein Immo-Bankmensch samt Interessenten vor meiner Haustüre und dann auch gleich die Kündigung der Wohnung mit, und wollten die Wohnung besichtigen.

    Dass ja lustig, hoffentlich habt ihr den nicht reingelassen, dass geht ja garnicht. Wer hat denn jetzt die Kündigung mit welcher Begründung ausgesprochen?
    Der alte Eigentümer also der ImmoBankMensch oder der neue Eigentümer also Familie X ?

    Die alte Verwaltung hat nach Umwandlung in WEG eigentlich nichts mehr mit Euch zu tun. Neuer und eigentlich auch alleiniger Ansprechpartner ist der neue Eigentümer. Für die Weiterleitung der NK an die WEG Verwaltung ist der Eigentümer verantwortlich.

    Achtet vorallem mal bei der Abrechnung darauf, ob Euch die Verwaltungskosten aufs Auge gedrückt werden sollen.

  • Du schreibst, dass der Bankmensch mit Interessenten vor der Türe stand???

    1) Bei Besichtigungen hat der Vermieter dabei zu sein, bzw. gegenüber euch einen Vertreter ( Bank, Makler etc) zu legitimieren. Besichtigungen nur nach Voranmeldung.
    2) M.M. nach ist euer Ansprechpartner bezüglich Miete der alte Eigentümer. Der hat euch über den Verkauf zu informieren 0der ihr lasst euch den Eigentumsübergang nachweisen. Was mich nämlich stutzig macht, ist, dass ich es so kenne, dass der Notar ohne schriftlichen Verzicht aufs Vorkaufsrecht durch den Mieter gar nicht beurkunden.

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