Schönen guten Tag,
ich habe da folgenden Sachverhalt.
Wir sind vor ungefähr 6 Monaten in eine Mietwohnung in einem 9 Fam.Haus eingezogen und nach 2 Monaten wurden einige der Wohnungen verkauft,also Umgewandelt in Eigentumswohnungen ( es sollen aber alle 9 verkauft werden)
Nun wurden wir weder mündlich noch schriftlich über dieses Vorhaben in Kenntnis gesetzt bis vor ca.4 Wochen Familie X abends um 20:30 Uhr mit einer Kündigung vor meiner Haustüre steht!
Naja,dieser haben wir dann schriftlich widersprochen und uns auf folgenden § gestürzt 577a BGB.
Nun bekommen ich heute ein Schriftstück von der Hausverwaltung mit der Bitte,ab dem 01.05.12 die Kaltmiete an die neuen Eigentümer zu überweisen und wir sollten uns bitte mit diesen in Verbindung setzten wegen der Bankdaten??? und die Umlagen weiterhin monatlich an die Hausverwaltung.
Ich kenne mich in solchen Sachen nicht wirklich aus,weiß aber,das ich als Mieter nicht verpflichtet bin,den Bankdaten der neuen VM hinterher zu jagen und das Überweisen der Umlagen an die Hausverwaltung ??? Ist dies Rechtens so?? Für mich klingt dies etwas ungewöhnlich.
Danke im Voraus für Antworten.
Liebe Grüße
Claudia