Kündigungtermin

  • ich habe die Kündigung meiner Wohnung Ende März dem Vermieter zugesendet.Laut Mietvertrag bin ich ein Jahr an die Wohnung gebunden, frühstmögliche ordentliche Kündigung ist zum 31.Mai 2012 möglich. Daher habe ich jetzt, Ende März , zum 30.Juni 2012 ordentlich gekündigt.

    Nun bekomme ich vom Vermieter ein Schreiben, in dem er zum einen meine "außerordentliche" Kündigung bestätigt und mir zum anderen mitteilt, dass das Mietverhältnis zum 31. August 2012 endet.

    Nachdem ich telefonisch nachfragte, konnte mir keiner Antwort darauf geben, warum sie auerordentlich schreiben, wenn ich doch ordentlich gekündigt habe. Der 31.August käme zustande, weil ich ja erst zum 31. Mai frühstmöglich kündigen könnte. Ich habe aber doch auch erst zum 30.Juni gekündigt. Ist das jetzt auslegungssache? Weiß jemand mehr?

  • Zitat


    Nun bekomme ich vom Vermieter ein Schreiben, in dem er zum einen meine "außerordentliche" Kündigung bestätigt und mir zum anderen mitteilt, dass das Mietverhältnis zum 31. August 2012 endet.

    Da ist so korrekt.
    Sie haben offensichtlich einen Kündigungsverzicht vereinbart.
    Sie können also erst zum nach Ablauf der Frist kündigen.

    Es geht auch schon eher, jedoch ist die Frist einzuhalten

  • Hier kommt es wohl eher auf die wortwörtliche Forumlierung im Vertrag an.

    Steht dort "Die Kündigung ist erstmals AB Tag-X möglich", kann erst danach gekündigt werden.
    Heisst es aber, wie von Ihnen geschrieben, "Die Kündigung ist erstmals ZUM Tag-X möglich", dann ist dies wohl als frühstmöglichstes Vertragsende zu sehen, sofern rechtzeitig - unter Einhaltung der Kündigungsfrist - gekündigt wurde.

    Schau am besten nochmal im Vertrag nach und/oder zitiere mal wortwörtlich den Passus.

  • ...irgendwie erinnere ich mich wage, dass wir diese Diskussion schon einmal im vergangenen Jahr hatten....


    Jooo, aber man bedenke, dass Gerichtskassen, Anwälte und Sachverständige prima von unklaren oder auch fehlinterpretierten Formulierungen leben ...:cool:

  • Hallo böder,
    ohne Stellungsnahme zu Ihren "Problem" ein kleiner Tipp.
    Bsp. richtet sich an einen Wohnmietvertrag

    ZUM: steht vor ein Datum, wenn der Vertrag zu diesem Datum beendet werden soll. Vorausgesetzung dafuer ist die "fruehzeitige" Kuendigung
    Bsp.: Kuendigung ZUM 30.04.2012. Vertrag endet 30.04.2012 wenn drei Monate vorher gekuendigt wurde.

    AM: steht vor ein Datum, wann der Vertrag gekuendigt wurde.
    Bsp. AM 25.01.2012 ( Ist normaler Weise das Datum an dem die Kuendigung geschrieben wurde )

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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