Schimmel - Verm. verlangt Kostenbeteiligung. - Wir möcht. Fristlose Kündigung

  • Hallo erstmal. Noch neu zum Forum möchte ich mich vorab für alle Unterstützung bedanken und all die informatieven Beiträge die ich bereits gelesen habe. Zum Punkt...

    Wir haben mittel-schweren Schimmelbefalls (ca. 30 - 50 Quadrat cm) in unserer Wohnung, zur Miete. Müssen wir uns an den Entsorgungsmaßnahmen, der Schimmelentfernung, beteiligen, wie die Vermieterin argumentiert, da dies auch Schimmel auch ein Nutzungsbedingtes Problem sein?

    Ersparnisse oder Geld übrig haben wir am Monatsende zwangsweise nicht.

    Angestrebt wird von uns nicht Mietminderung, sondern ein schneller Auszug vor der 3 Monats Kündigungsfrist, ohne Kostenübernahme, bzl. des Schimmelentfernung und event. Mietverlust bei Auszug.
    Maßnahmen könnten sein, event. Tapeten und Putz Entfernung und neues Streichen mit Spezialfarbe. Bis ende Jan 2012 kann mit Sicherheit gesagt werden gab es keinen Schimmel in den angesprochenen Wohnräumen. Nur sehr klein im Bad, was leicht entfert wurde. Eingezogen sind wir Mitte März 2011.
    Betroffen sind Außenwände, die in dieser Wohnung den Großteil der Wände ausmachen. Eckwohnung eines ca. 1950 Gebäudekomplexes.
    Schimmel trat auf in Elternschlafzimmer und Wohnzimmer (3 Zi. Wgn.). Stark, ca. 30 - 50 Quadrat cm, hinter Schreibtisch, Bücherregal und einer freistehenden Fläche, leicht hinter Kleiderschrank im Schlafzimmer (Schlafzimmer)., Stark hinter dem Sofa im Wohnzimmer (dort war zusehen was möglicherweise ein Kondensationstropfen war. Orange durch den Schimmel). Gelüftet wurde von uns in Orientierung an Ratgeber der Verbraucherzentrale.
    Schimmel wurde von mir mit Ani-Schimmelreininger entfernt. Lies sich recht gut entfernen. Vermieterin umgehend informiert. Alle Außenwände kontrolliert und Fälle mit Bildern dokumentiert, die der Vermieterin per e-mail gesand wurden.
    Unser Sohn, 13 Monate, hat seit Mitte Januar Husten und leichte wiedekehrende Ahtemprobleme, die der Kinderarzt nicht begründen konnte. Wir befürchten das hier bereits Gesundheitlicher Schaden durch Schimmel entstanden ist. Termin Lungenspezialist leider erst 14 April möglich. Einfach ausziehen und zwei Mieten zahlen können wir uns nicht leisten.
    Es bestehen momentan keine rechtlichen Auseinandersetzungen.
    Ein Mahlerfachbetrieb, den die Vermieterin nutzt, wird diese Tage im Wohnzimmer an entsprechender Stelle hinter die Tapete sehen.
    - Vermieterin sagt dass die Wohnung nie Schimmelprobleme hatte. (Abgesehen an Fensterfugen.)
    - Problem müsse auch Nutzungsbedingt sein.
    - Vor Besichtigung und Einzug war die Wohnung neu gestrichen worden. Es waren Schimmelzeichen auf den Fensterfugen zusehen, die die Vermieterin als unbedenklich und leicht entfernbar kommentierte.
    - Die Vermieterin sagte, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, das die Vormieter nicht richtig gelüftet hätten und sich über Zug im Schlafzimmer beschwert hätten.
    - Von einer Wand im Schlafzimmer geht stark kälte aus, die Heizung und Isolation ist nicht ausreichend. Vermieter hat sich bereit erklärt einen zweiten Heizkörper einzubauen.
    Über Ihren Rat, natürlich unverbindlichen, währe ich sehr dankbar.
    (Im Mieterverein sind wir bedauerlicherweise noch nicht, werde zwar eintreten, für den rechtsschutz ist es aber wohl in diesem Fall zuspät, aufgrund der 3 Monatsfrist vor anspruchnahme.)

    MfG,
    PJY

  • Anhand von Fotos und der Beschreibung der Angelegenheit dürfte ein Forum ein ungeeigneter Ort zur Klärung der Ursachen sein. Wie du schon selbst festgestellt hast, wimmelt es in diesem Forum und im Internet nur so von Beiträgen.

    Eine Verkürzung der Kündigungsfrist sehe ich nur in dem Fall, dass der Amtsarzt die Gesundheitsgefährdung attestiert. Also sollte das Gesundheitsamt eingeschaltet werden.

  • Was ich nicht gefunden habe und mich hauptsächlich interessiert ist, ob der Mieter zur Zahlung von Schadensbehebung oder vielmehr Vorsorgemassmahmen teils oder auch ganz verpflichtet ist.
    (Vorausgesetzt man agiert normal, also ausgeschloßen ist man Gießt die Wände zusammen mit den Zimmerpflanzen, hat keine Tropenwald verhältnisse, öffnet nie die Fester oder Heizt einfach nicht...)

    Was in dem Forum vorranging behandelt wird ist das Thema der Mietminderung. Auch von vorzeitigen Kündigungen ist öffter die Rede.

    Vielen Dank.

  • Zitat

    ob der Mieter zur Zahlung von Schadensbehebung oder vielmehr Vorsorgemassmahmen teils oder auch ganz verpflichtet ist.

    Solche Dinge werden in der Regel vor Gericht erörtert, nachdem ein Gutachter das gemacht hat, für das er bezahlt wurde.

    Da aber jeder Fall anders gelagert ist, ist hier das Gericht und kein Forum gefragt.

  • Wie schon gesagt: Verkürzte Kündigungsfrist nur mit amtsärztlicher Bescheinigung. Ansonsten gesetzliche drei Monate, d.h. bspw. jetzt zum 30.06.

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