Hallo,
der Vermieter hat am 13.12.2011 die NKA für 2010 übermittelt. Die sah etwa wie folgt aus:
Ausgaben laut Abrechnung: 1911,94EUR
Grundsteuer: 174,46EUR
Gesamtkosten: 2086,40EUR
Verauszahlungen: -1560,00EUR
Nachzahlung: 526,40EUR
Eine tatsächliche Abrechnung wie oben geschrieben war tatsächlich nicht enthalten. Lediglich die Heizkostenabrechnung der Firma Techem (ausgestellt auf einen falschen Namen aber auf die korrekte Wohnung) und eine fehlerhafter Grundsteuerbeleg war als Anlagen beigefügt.
Nach schriftlichem Widerspruch hat der Vermieter am 29.12.2011 einen Korrekturversuch erstellt, den wir erst im Januar 2012 erhalten haben. In dieser Korrektur hat er nur den korrekten Grundsteuerbescheid begefügt und erklärt, dass die Differenz aus den "Kosten laut Abrechnung" und der Heizkostenabrechnung der Firma Techem Kosten für "Versicherung, Hauswart, Winterdienst Hausmüllentsorgung etc." seinen.
Nun die Frage: Liegt hier eine "formal" korrekte Nebenkostenabrechnung vor? Wenn nicht, wären die Forderungen der Vermieters verfallen.
Zweite Frage: Wir haben dem Vermieter bereits die o.g. Nachzahlung aus der NKA 2010 bereits bezahlt, leider nicht "unter Vorbehalt". Kann der Betrag dennoch zurückgefordert und notfalls geklagt werden, wenn die NKA "formal" inkorrekt war und ist?
Danke für eure Hilfe. Anwälte sind so furchtbar teuer.
Schischi