Antennengebühr in NK

  • Hallo zusammen,

    mir stellen sich folgende Probleme:

    Im Mai beziehe ich eine neue Wohnung. Zwecks Auslotung der Optionen für mögliche Internetanbieter wollte ich von der Mietverwaltung (Vermieter selbst sitzt im Ausland und ist, zumindest dem Begrüßungsanschreiben nach, nicht mein Ansprechpartner) wissen, ob ein Kabelanschluss vorhanden ist -bei der Besichtigung war das für mich nicht von Belang und der Mietvertrag enthält auch keine Angabe von Nebenkosten für Antennen-, Satellitenschüssel- oder Kabelanschlüsse.

    Nach mehrfachem (!) Anruf bei der Mietverwaltung ergab sich, dass
    1. ein Posten von gut 14€ mit dem Titel "Antennengebühr" in den NK enthalten sei
    und
    2. mir keine Person Auskunft geben konnte, worum es sich dabei genau handelt.

    Schlussendlich wurde mir geraten, beim zuständigen Kabelbetreiber anzurufen, da es sich bestimmt um einen Kabelanschluss handeln müsse; Dieser konnte mir aber bestätigen, dass für die gesamte Straße (!) keine Kabelanschlüsse vorliegen würden.

    Nun frage ich mich, wer mir Auskunft erteilen kann (resp. muss), worum es sich bei diesem Posten genau handelt und ob ich eine ominöse Antennengebühr, für die ich voraussichtlich keinen Nutzen haben werde, trotz fehlender Angabe im Mietvertrag als Teil der NK tatsächlich erdulden muss.

    Falls jemand eine Antwort auf meine Fragen parat hätte, würde mich das sehr freuen ;); bisher hatte ich in vorhergehenden Mietverhältnissen nie etwas zu beanstanden und bin wohl auch daher eher schlecht als recht informiert.

  • Ihr Ansprechpartner ist der im Vertrag genannte Vermieter.
    Sie haben ein Recht darauf, zu erfahren, ob ein Antennenanschluß in Ihrem Mietobjekt besteht und funktionsfähig ist.
    Der Kabelanbieter ist n i c h t Ihr Partner.
    Sollte Ihnen der Vermieter den Nachweis schuldig bleiben, können Sie bei der nächsten Nebenkostenabrechung diesen Posten ausschließen.

  • Hallo Zombus,
    gemaess der Betriebskostenpunkte gibt es zwei "Punkte" fuer die "Antennengebuehr".
    > Kosten fuer den Betrieb der Gemeinschaftsantennenanlage
    > Kosten fuer den Betrieb einer privaten Verteileranlage fuer das Breitbandkabelnetz.
    In Ihren Fall kommt wohl mehr die Gemeinschaftsantennenanlage in Betracht, da ja keine Kabelanschluesse vorliegen.

    Ihr Vermieter bzw. auch der Mietvertrag sollten genaue Auskunft darueber erteilen koennen, um was fuer ein Betriebskostenpunkt "Antenne" es sich handelt.
    Es sind in der Regel auch nur die Betriebskosten zu bezahlen die ( schriftlich ) im Mietvertrag vereinbart wurden. Dabei reicht schon der Hinweis auf Paragraf 1 BetrKV oder Paragraf 2 BetrkV oder ( alt ) Anlage 3 zu Paragraf 27 II. BV.

    Tipp. Kontrollieren Sie Ihren Mietvertrag noch einmal genau. Sollten sich kein Hinweis wie oben erwaehnt vorfinden, dann koennte es fuer den Vermieter schwer werden diesen Beko Punkt zu rechtfertigen.
    Eine schriftliche Anfrage mit Nachweis beim Vermieter auf den Beko Punkt "Antenne" und zur Sicherheit auch den Beko "Punkt" Sonstiges kann fuer mehr Sicherheit sorgen.
    Wenn dieser Beko Punkt rechtens ist, bleibt Ihnen noch die Moeglichkeit schriftlich mit Nachweis sich von diesen Beko Punkt befreien zu lassen, wenn Sie der Meinung sind das es kein Nutzen fuer Sie hat. Kann aber in der Regel schwer werden, da die laufenden Kosten ja dann vom Vermieter bezahlt werden muessten. ( Regelmaessige Pruefung der Betriebsbereitschaft, Einstellung durch einer Fachkraft usw. )

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Zuerst einmal vielen Dank für die Antworten.

    Ich werde den Mietvertrag noch einmal gründlich absuchen; vorab allerdings noch Folgendes:

    Der Vermieter ist eine im Ausland befindliche Immobiliengesellschaft, die in DE von einer Mietverwaltungsfirma vertreten wird (und w'scheinlich für die Aufstellung der NK u.ä. verantwortlich ist). Führt diese Vertretung auch dazu, dass ich die Angelegenheit mit der Verwaltung klären 'kann' oder muss ich mich diesbzgl. an die Immobiliengesellschaft im Ausland wenden, auch wenn davon auszugehen ist, dass diese von den Abläufen weniger Ahnung haben wird?

  • Ist dass die einzige Wohnung in dem Gebäude, oder können Sie einen anderen Mieter fragen?

    Im Haus gibt es nach meinem Kenntnisstand noch zwei weitere Mietparteien, sodass ich zum Einzug im Mai auch dort nachfragen könnte; eine zeitnahe Anreise zur Wohnung nur zur Nachfrage erscheint mir allerdings etwas zu aufwändig.

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