Hallo zusammen,
der Mietvertrag, der im Oktober 2011 beginnend zum 01.11.11 abgeschlossen wurde, besagt unter dem Punkt Kündigung: der Mieter kann das Mietverhältnis jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ende des selben Monats kündigen.
Also wurde das Mietverhältnis Ende Februar 2012 zum 31.03.12 gekündigt.
Daraufhin bekamen wir Post vom Vermieter, dass die Kündigung nicht akzeptiert werde, frühestens zum 31.05.12. Daraufhin wurde Einspruch abgeschickt, man berufe sich auf die im Mietvertrag angegeben Kündigungsfrist bla bla.
Seitdem keine Antwort von Vermieter. Wir haben jetzt da angerufen und nachgefragt, da hieß es, es seien alte Verträge, es gelte immer die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, egal was im Vertrag stehe.
Nun meine Frage: kann das sein? Wozu gibt´s dann Verträge...? Hat jemand ein Urteil oder ähnliches, auf das ich mich beziehen kann? Oder sind die wirklich im Recht?
LG Alper