Heizöl in Vorkasse bezahlen???

  • Hallo liebe Forumgemeinde,

    wir haben folgendes Problem.Wir sind zum 01.02.2012 in unsere jetzige Wohnung eingezogen als Mieter.Gebe euch nun erstmal ein paar Informationen über das Haus und dann benenne ich das Problem.
    Gesamtgröße des Hauses: 263,05qm.
    Größe unserer Wohnung (EG): 88,47qm.
    Größe Wohnung DG: 71,39qm.
    Grüße Wohnung DG2: 69,78qm.
    Größe Büro: 33,41qm.

    So nun zu unserem Problem.Am 06.02.2012 wurde 1000 Liter Heizöl zum Preis von 0.8250 Euro der Lieter bestellt.Anteilig an unsere Wohnfläche (88,47qm) mussten wir 33.63% (330.16€) an den Vermieter in Vorkasse bezahlen.Wir haben uns damals schon gewundert warum wir das Heizöl in Vorkasse bezahlen.
    Nun wurde zum 24.03.2012 schon wieder Heizöl bestellt.Auch wieder 1000 Liter zum Preis von 0,8400 Euro.Was einen Preis für unsere Wohnung von 336,17 € beinhalten würde.Die auch wieder in Vorkasse zu bezahlen sind.Ich habe doch gar nichts verbraucht.Wieso soll ich in Vorkasse bezahlen?Ich und meine Freundin befinden uns beide in der Ausbildung.
    Laut Mietvertrag beträgt unsere Grundmiete 332,00€ und die Nebenkosten 77,30€.Womit wir auf eine Gesamtsumme von 409,30€ monatlich kommen.
    In der Immobilienbörse in der wir die Wohnung gefunden haben wurde ein Mietpreis von 523€ angegeben.
    Da wir uns noch in der Ausbildung befinden haben wir vor unserem Einzug Berufsausbildungsbeihilfe beim Arbeitsamt beantragt.Auf dem vom Vermieter auszufüllenden Antrag wurde ebenfalls ein Mietpreis von 523€ angegeben.Nun erhielten wir am 01.02.2012 den Mietvertrag und dort steht nun 409,30€.
    Nun haben wir gedacht.Ok da hat sich dann wohl noch etwas geändert.(zu unserem Gunsten).
    es kommt mir aber so vor das die Heizung nun nicht mehr in den Nebenkosten enthalten ist.Deswegen ist die Miete nun auch so billig.Im Mietvertrag ist nichts angegeben über eine Vorkassenzahlung der Heizölrechnung oder sonstiges.
    Wie können wir nun dagegen vorgehen.Ich möchte ja auch nur das heizöl bezahlen was wir verbrauchen und nicht immer 33,63%.Wenn ich ja möglicherweise mal 2 Wochen im Urlaub bin bezahle ich unter anderem auch das Öl von den anderen wenn die schön am heizen sind.

    Nun meine Frage.Ist es Rechtens vom Vermieter das Heizöl in Vorkasse bezahlen zu lassen und/oder kann ich dagegen vorgehen?

    Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für die hoffentlich hilfreichen Antworten!
    :)

  • Ist es Rechtens vom Vermieter das Heizöl in Vorkasse bezahlen zu lassen und/oder kann ich dagegen vorgehen?


    Einzig und allein sind die diesbezüglichen mietvertraglichen Vereinbarungen zu den Betriebskosten.
    Du solltest sie hier mal wortwörtlich wiedergeben.

  • Einzig und allein sind die diesbezüglichen mietvertraglichen Vereinbarungen zu den Betriebskosten.
    Du solltest sie hier mal wortwörtlich wiedergeben.


    §4 Mietzins
    Die monatliche Grundmiete beträgt: 332,00€
    Die monatlichen Nebenkosten ohne Strom betragen: 77,30€
    Ändern sich während der Mietdauer einzeln Beträge der Nebenkosten durch Erhöhung von Gebühren, Steuern o.ä., so erhöht sich ab dem Zeitpunkt der Erhöhung auch die monatliche Zahlung der Nebenkosten.
    Die Nebenkosten sind Abschlagszahlungen und vom Vermieter zum Jahresende nachzuweisen.Aus einer etwaigen Differenz ensteht eine zinslose Rückerstattung bzw. eine zinslose Nachzahlung.


    §8 Begleichung der Heizkosten
    Die Beheizung des Gebäudes geschieht mittels einer Ölheizung.Die Beschaffung des Heizöls obliegt gemeinsam allen Mietern des Wohnhauses.Die Berechnung der Kostenanteile erfolgt im Verhältnis der Wohnflächen.Jeder Mieter erhält eine detaillierte Kostenermittlung nach erfolgter Öllieferung.Das gilt analog für die Kosten des Schornsteinfegers

  • Ihr habt im Vertrag zugestimmt, dass das Heizöl von den Mietern angeschafft und bezahlt wird.

    Aber: Diese Aufteilung der Heizkosten ist gegen Recht und Gesetz. Lies dir die Heizkostenverordnung durch und du wirst feststellen, dass der Verbrauch von Wärme und Warmwasser individuell erfasst und abgerechnet werden muss.

    Aufgrund eures geringen Einkommens könnte ich mir vorstellen, dass ihr beim Amtsgericht einen Beratungsschein bekommt. Damit zum Anwalt für Mietrecht, der wird dem Vermieter mitteilen, was Sache ist.

  • §8 Begleichung der Heizkosten
    Die Beheizung des Gebäudes geschieht mittels einer Ölheizung.Die Beschaffung des Heizöls obliegt gemeinsam allen Mietern des Wohnhauses.Die Berechnung der Kostenanteile erfolgt im Verhältnis der Wohnflächen.Jeder Mieter erhält eine detaillierte Kostenermittlung nach erfolgter Öllieferung.Das gilt analog für die Kosten des Schornsteinfegers


    Hier hat sich der VM in's eigene Knie geschossen, denn dies betrifft ja noch nicht mal die Beschaffung des Öls, sondern die Verteilung der Heizkosten.
    Damit halte ich diesen §8 für unwirksam.
    Der VM müsste also das Öl (teilweise, je nach Kaufmenge) vorfinanzieren, kann jedoch monatliche angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Zu berechnen sind die HK zwingend nach §7 HKVO (70% nach Verbrauch, 30% nach anteiliger Mietfläche), falls es sich nicht um ein Niedrigstenergiehaus handelt.

  • Der Abschnitt §8 bezieht sich imho nur auf die Beschaffung des Heizöls.

    Eventuell steht ja noch zur Abrechnung der Heizkosten nach Heizkostenverordnung in einem der anderen §§ etwas.

    Gibt es keine Messgeräte an euren Heizkörpern, bzw. ist kein Unternehmen wie Ista, Techem oder wie sie alle heissen mit der Heizkostenabrechnung betraut?

    Es gibt übrigens auch Aussnahmen unter §11 der Heizkostenverordnung.

    Bedenkt auch, dass eine solche Erfassung natürlich zusätzliche Kosten verursacht 500 bis 1000 Euro im Jahr. Die auf den Mieter umgelegt werden.

    Prüft ob ihr euch mit der Forderung nicht ein Eigentor schießt und danach mit Ölanteil + Erfassung nicht sogar noch mehr bezahlen müsst.

    Aus eigener Erfahrung sind wir mit Vorfinanzierung von Öl für Mieter auch schon aufgefallen und mussten dem Geld hinterher klagen. Dies war jedoch ein besonderer Fall, denn das Haus verfügt für jede Wohnung über eine eigene Heizung und einen eigenen Öltank. Das macht die Heizkostenabrechnung natürlich sehr einfach.

    5 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (27. März 2012 um 16:57)

  • Hallo Yima,
    ohne Bezug auf Ihren Mietvertrag zu nehmen, ist per Heiskostenverordnung geregelt das die Heizkosten wie "Berny" schon dagestellt hat, abzurechnen.
    Der Paragraf 8 Ihres Mietvertrag halte ich fuer merkwurdig. Aus der Heizkostenverordnung ist mir nicht bekannt, das es ein Paragraf fuer die "Begleichung der Heizkosten" gibt. Es kann sowohl unter eine individual Vereinbarung zwischen Ihnen und den Vermieter zaehlen. Ob dies dann rechtens ist, sollte besser ein fachkundiger Rechtsanwalt beantworten.

    Tipp: Sind sind nicht automatisch aus der Haftung eines Antrag fuer das Arbeitsamt befreit, da Sie ja Kenntnis darueber haben. Falls dies dem Amt auffaellt kann event. eine Rueckzahlung incl. sonstige Kosten fuer Sie anfallen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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