Trennung und Auszug - Wichtige Frage

  • Hallo zusammen.

    Meine Ex-Freundin und ich bezogen am 01.10.2011 eine gemeinsame Wohnung. Wir sind beide als Mieter eingetragen und haben auch beide den MV unterschrieben.

    Nach diversen Betrugsfällen etc ihrerseits, hat sie sich von mir getrennt. Wir wohnen seit dem 01.03 getrennt in unserer Wohnung. Sie hatte den Wunsch geäußert auszuziehen, jedoch war dies weder für mich (der die Wohnung behalten hätte) noch für sie geldtechnisch möglich.

    Ich mich nun entschlossen auszuziehen, bin derzeit auch arbeitslos (kein Einkommen) und nun versucht sie hinter meinem Rücken sich aus dem MV streichen zu lassen, damit ich auf den Kosten sitzenbleibe.

    Meine neue Wohnung würde vom Amt bezahlt werden, da ich wie gesagt seit kurzem arbeitslos bin und noch kein Geld bekomme.

    Zudem hat man mir gesagt, dass ich als Untermieter angesehen werden könnte, da SIE die Miete jeden Monat bezahlt hat und ich keinen Anteil beigesteuert habe. Lediglich letzten Monat habe ICH sie einmal komplett beglichen.

    Gibt es Gesetzestexte oder rechtskräftige Mittel mit denen ich,
    1) gegen die MV-Streichung (hinter meinem Rücken)angehen kann und
    2) meinen Auszug aus der Wohnung mit so wenig wie möglich "Altlasten" beenden kann, d.h. die zu leistenden 3 Monatsmieten aufgeteilt werden bzw. für mich komplett entfallen?

    Ich bedanke mich für schnelle Hilfe, da sich die Situation erheblich zuspitzt.

    mfg teardrop2112

  • Zitat

    1) gegen die MV-Streichung (hinter meinem Rücken)angehen kann und

    Wenn 2 Personen einen Mietvertrag unterschrieben haben, dann können auch nur beide diesen Vertrag gemeinsam kündigen, oder wohnen bleiben. Aber das sollte der Vermieter auch wissen.

    Zitat

    2) meinen Auszug aus der Wohnung mit so wenig wie möglich "Altlasten" beenden kann, d.h. die zu leistenden 3 Monatsmieten aufgeteilt werden bzw. für mich komplett entfallen?

    Das ist Wunschdenken, dem Vermieter wird es egal sein, wer letzendlich die Miete bezahlt. Per Gesetz seid ihr beide in der Pflicht. Wer wieviel davon bezahlt (oder nicht) müsst ihr unter euch ausmachen, denn das ist kein Miet- sondern Zivilrecht.

  • Danke schonmal für die schnellen Antworten.

    Da sie im 3. Lehrjahr ihrer Ausbildung ist und ich momentan arbeitslos, müsste es doch einen Weg geben den Restbetrag der 3 MM anteilig zu bezahlen oder? Da mir momentan keine Mittel zu Verfügung stehen.


    Wenn deine Frau und du, beide den Mietvertrag unterschrieben habt, haftet ihr für die Mietzahlungen auch beide gesamtschuldnerisch. Das bedeutet der Vermieter kann die Miete bei demjenigen eintreiben, wo er den größeren Erfolg hat - was in dem Fall deine Frau mit Einkommen wäre. Wie ihr beide das dann im Innenverhätnis regelt ist wieder eine andere Sache.

    Theoretisch müsste der VM dann ja das Geld bei ihr (also meiner Ex-Freundin) eintreiben, da bei mir wie gesagt kein Einkommen vorhanden ist und sie durch die Trennung von mir sogar noch mehr Geld hat (BAB etc).
    Im Innenverhältnis könnte ich ja sagen, du wolltest dich hier rausstehlen, dass sehe ich als arglistige Täuschung an und bezahle nichts, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Teardrop2112 (26. März 2012 um 17:07) aus folgendem Grund: Quote eingefügt aus aus anderem Topic

  • Teardrop2112:

    "Meine Ex-Freundin und ich bezogen am 01.10.2011 eine gemeinsame Wohnung. Wir sind beide als Mieter eingetragen und haben auch beide den MV unterschrieben."
    Mit allen Rechten und Pflichten, das ist der Knackpunkt.

    "nun versucht sie hinter meinem Rücken sich aus dem MV streichen zu lassen,"
    Das kann sie: Sie müsste den VM bitten, sie aus dem MV zu entlassen.

    "Zudem hat man mir gesagt, dass ich als Untermieter angesehen werden könnte, da SIE die Miete jeden Monat bezahlt hat und ich keinen Anteil beigesteuert habe."
    Quatsch! Ihr beide seid Mieter.

    "2) meinen Auszug aus der Wohnung mit so wenig wie möglich "Altlasten" beenden kann, d.h. die zu leistenden 3 Monatsmieten aufgeteilt werden bzw. für mich komplett entfallen?
    Da sie im 3. Lehrjahr ihrer Ausbildung ist und ich momentan arbeitslos, müsste es doch einen Weg geben den Restbetrag der 3 MM anteilig zu bezahlen oder? Da mir momentan keine Mittel zu Verfügung stehen."
    Nicht, dass ich wüsste. Gibt es eine nachweisbare interne Vereinbarung?Innenverhältnis ist Privatrecht.

    "Theoretisch müsste der VM dann ja das Geld bei ihr..."
    Er muss nicht, sondern er kann es sich bei jedem, der den MV unterschrieben hat, holen (wollen).

    "Im Innenverhältnis könnte ich ja sagen, du wolltest dich hier rausstehlen, dass sehe ich als arglistige Täuschung an und bezahle nichts, oder?"
    Dummes Zeugs!

  • Wie nett, ich werde aus einem anderen Beitrag zitiert :)

    Grundsätzlich ist es natürlich so, dass der Vermieter sich aussuchen kann, bei wem er das Geld eintreibt. Und wenn deine Ex noch in der Ausbildung ist, wird es da auch nicht so viel zu holen geben.
    Aber ein rechtskräftiger Titel bleibt 30 Jahre bestehen und wenn dann einer von euch beiden in den nächsten 30 Jahren nochmal erwerbstätig wird, oder auf andere Weise zu Geld kommt, kann er sofort Lohn- oder Kontopfändungen vornehmen.

    Übrigens könnte deine Ex auch die Forderungen beim Vermieter bezahlen, aber dann die Hälfte davon intern wieder bei dir einfordern.
    Du siehst also, gratis aus der Nummer rauskommen - ist nicht.

    Aber ich denke, dass das Amt auch vorübergehend die alte - eigentlich zu große und zu teuere - Wohnung bezahlt, sofern du nachweist, dass diese bereits (durch euch beide!) gekündigt wurde.

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