Kündigung ohne Grund

  • Hallo Leute,

    ich habe vor einer Woche die Kündigung meiner Wohnung bekommen. Grund gibt es nicht. Ich erhielt die Kündigung, nachdem ich mich mehrmals mündlich und im freundlichen Ton beschwert habe, dass ich kein heisses Wasser habe. Schon den ganzen Winter über hatte ich teilweise nur 13-16° im Schlafzimmer und habe es immer wieder dem Vermieter gesagt.(ich wohne im selben Haus wie die Vermieter) Ich hab mich nämlich schlau gemacht und gelesen (im Buch des Miterschutzbundes), dass im Schlafzimmer mindestens 18° (nachts) sein müssen. Nie ist etwas passiert! Der Vermieter sagte immer wieder, er ruft die zuständige Firma an, hat es aber nie getan und immer selbst versucht, es hinzubekommen. So auch mit dem heissen Wasser. Als ich dann schweißgebadet von der Feuerwehr kam und kein heisses Wasser hatte, weder an dem Abend noch am kommenden Morgen, hat es mir gereicht und ich hab denen einen kurzen Brief vor die Tür gelegt (haben noch geschlafen und ich musste zur Arbeit), in dem stand,dass sie endlich mal die Firma anrufen sollen, ansonsten würde ich es tun. Als ich von der Arbeit kam, hatte ich die Kündigung vor der Tür liegen. Schon wegen den Temperaturen im Schlafzimmer hätte ich die Miete senken können, hab es aber nicht getan, weil ich keinen Ärger wollte. Ich war mit der Familie ja eigentlich befreundet! Die Frau ist die Hauseigentümerin und der Mann hat nix zu melden. Vor 2 Jahren erkrankte sie an Krebs und war 8 Monate im Krankenhaus. In der Zeit habe ich, neben meinem Job, ihre 2 Kinder gehütet bist abends der Vater nach Hause kam. Mein Tag fing um 4 Uhr an, ich lag abends um 8 todmüde im Bett! Auch als sie wieder gesund war, hab ich so viel für sie getan, bin mit der Tochter da und dorthin gefahren, hab ich viel spendiert, hab ihnen mein altes Auto für wenig Geld überlassen, den Hund gehütet, sie telefonieren lassen etc...Und das ist jetzt der Dank. Wir hatten keinen Streit und nix, und nur weil ich mich berechtigterweise beschwere, bekomme ich die Kündigung. Ich bin Mitgliet im Miterbeistand. Meine Anwältin meint, ich könne widersprechen. Ich trau mich das aber nicht, weil ich Angst habe, dass es vor Gericht endet und ich einen Haufen Kosten am Hals habe!
    Was würdet ihr tun?
    Sorry für das Durcheinander meiner Schilderung, aber ich hab versucht mir alles kurz und knapp von der Seele zu schreiben.

  • Hallo Akeba,

    ich werde mich hüten, Dir hier die Leviten zu lesen, denn dafür ist es zu spät.
    Halte Dich bitte weiter an die Ratschläge Deiner Anwältin.
    Ich darf noch hinzufügen, dass eine unrechtmässige Kündigung nicht dadurch rechtlich wirksam wird, wenn Du ihr nicht widersprichst.

  • Wenn Ihre Anwältin rät, der Kündigung zu widersprechen, dann werden Sie nicht umhin kommen, das zu tun.
    Wer sollte es denn auch sonst tun ???
    Sie müssen sich entscheiden zwischen kalten Schlafzimmer und Angst. Wer sollte das Ihnen auch abnehmen ?

  • Ich sage ja auch nicht, dass mir hier jemand die Entscheidung abnehmen kann/soll.
    Wenn es für mich so enfach wäre, eine neue Wohnung zu finden, würde ich einfach ausziehen um allem weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen. Da ich aber 2 Hunde habe, ist es leider nicht so einfach.

    Hat denn hier schonmal jemand die Erfahrung einer grundlosen Kündigung gemacht? Gibt es wirklich nur die hier immer wieder 3 genannten Gründe, weshalb der Vermieter kündigen könnte? Oder kann er sich auch irgendwas aus den Fingern saugen, was das Gericht als Grund gelten lässt?

  • Handelt es sich um ein 2 Familienhaus mit Einliegerwohnung oder ein Mehrfamilienhaus?

    Wenn nur Sie und der Vermieter im Haus wohnen, bedarf es keiner Begründung bei der Kündigung, die Kündigungsfrist erhöht sich dann jedoch um 3 Monate. Also gesetzliche je nach Wohndauer + 3 Monate.

    Wenn es kein Zweifamilienhaus ist, ist eine Kündigung ohne Grund sowieso nicht möglich und somit wäre die Kündigung nicht wirksam, auch ohne Widerruf.

    Grundsätzlich sollen Sie entscheiden ob Sie dort wohnen bleiben möchten oder nicht. Danach sollte Ihre Anwältin schon die richtigen Schritte einleiten können. z.B. prüfen ob die Kündigung überhaupt wirksam ist.

    Ansonsten empfehle ich immer, mit dem Vermieter mal zusammensetzen und offen reden, nicht streiten. Versuchen eine gemeinsame Lösung zu finden.

    Für mich hört sich dass so an, als würde die Heizung zu niedrig eingestellt sein um zu "sparen". Welche Heizungsart ist es denn im Haus? Ölzentral?

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (26. März 2012 um 13:10)

  • Ja, die Vermieter wohnen im Haus und ansonsten nur ich in der Einliegerwohnung! Kündigungsfrist von 3 Monaten hat sie eingehalten.

    Noch mal mit denen reden...ich weiß nicht. Die Frau ist ein Drache. Alle haben mich vor ihr gewarnt, aber ich hab sie immer in Schutz genommen und gesagt, ihr kennt sie nicht richtig. Und jetzt bin ich selbst auf die Schnauze gefallen. Das ist so enttäuschend.

    Ich werde nochmal meine Anwältin kontaktieren.

  • Zitat

    Ja, die Vermieter wohnen im Haus und ansonsten nur ich in der Einliegerwohnung! Kündigungsfrist von 3 Monaten hat sie eingehalten.

    Das reicht nicht! Bei deinem Mietverhältnis gibt es bei der Frist einen Bonus für dich von 3 Monaten. Also beträgt die Frist 6 Monate.

    Du musst dich also damit abfinden, dass deine Zeit abgelaufen ist, denn gegen diese Kündigung kann sich auch deine Anwältin nicht wehren.

  • Kündigen ohne Grund geht nicht. Auch in dem Sonderfall "Zweiparteienhaus" muss in der Kündigung angegeben sein, dass es sich um eine Kündigung nach §573a BGB handelt.
    Dass sich ind em Fall auch die Kündigungsfrist verlängert, wurde ja schon erklärt.

    Falls nurt darin der Fehler besteht, verlängert sich die Frist automatisch zu deinen Gunsten.

    Sollte aber der Kündigungsgrund (in dem Fall der Bezug auf §573a BGB) in der Kündigung nicht direkt genannt werden, noch besser für dich - ein "Nachreichen" des Grundes ist nämlich nicht möglich. Da müsste die Vermieterin nochmal neu kündigen.

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