Hallo Zusammen,
wir haben folgendes Problem:
Wir nach einer Wohnungsbesichtigung einen Mietvertrag zum 01.03.2012 unterschrieben. Nach mehrmaligem drängen und bitten von uns bei der Wohnungsverwaltung hat keine pünktliche Übergabe zum 01.03.2012 stattgefunden. Am 09.03.2012 hat dann ein Übergabeversuch stattgefunden. Die Wohnung wurde von den Vormietern unter aller Sau und mit erheblichen Mängeln vorgefunden. Im Übergabeprotokoll wurde dies alles festgehaltenen die Wohnung als nicht abgenommen gekennzeichnet. Die Wohnungsverwaltung ist nun nicht bereit, die Mängel zu beseitigen. Die Mängel haben bereits schon vor den Vorreitern bestanden. Einen Schlüssel für die Wohnung haben wir bis heute noch nicht und eine Übergabe hat auch noch immer nicht stattgefunden. Wir haben dann also ein Schreiben verfasst und sind aufgrund von Vertragsbruch (keine Übergabe der Wohnung zum 01.03.2012) vom Vertrag zurückgetreten. Heute ist ein Schreiben von der Wohnungsverwaltung ins Haus geflattert. Sie betätigen die Kündigung zum 30.06.2012 und weisen uns darauf hin, dass die Wohnung in unserer Obhutspflicht liegt und wir die Miete bis dahin zahlen müssen!! Ist dies rechtens so?? Die Wohnungsverwaltung hat sich nicht an Ihre vertraglichen Pflichten gehalten!!
Danke schonmal für eure Hilfe.
Mfg Sebastian Zahm