Darf der Vermieter die Garage blockieren?

  • Guten Abend,

    ich habe folgende Frage:

    Ich habe mir separat von unserer Wohnung eine Garage gemietet. Nun ist es leider passiert, dass die Miete (30€!) nicht rechtzeitig rausgegangen ist für diesen Monat. Als der Vermieter der Garage dies gemerkt hat, hat er seinen Wagen vor die Garage gestellt, dass man weder rein noch rausfahren kann. Er meinte, dass sein Wagen jetzt so lange dort stehen bleibt, bis die Miete auf seinem Konto gutgeschrieben wird. Angesichts dessen, dass ein Wochenende dazwischen liegt, vergehen gut 3 Tage, bis die Miete für die Garage auf seinem Konto gutgeschrieben wird.

    Meine Bitte, die Garage für diesen Monat in Bar zu bezahlen hatte er verneint und auf den Mietvertrag hingewiesen, in dem steht, dass die Miete auf sein Konto überwiesen werden muss.

    Darf der Vermieter mir nun meine Garage blockieren, weil mir ein Fehler unterlaufen ist?

  • Nein, der Vermieter darf die Garage nicht blockieren. Es ist zwar eine Pflichtverletzung deinerseits, wenn du aber die Barzahlung angeboten hast, so darf er diese nicht verwehren und dennoch die Garage blockieren. Ich weiß jetzt nicht, wie das bei euch mit Garagen/ Parkplätzen aussieht, ich hätte aber die Garage fristlos gekündigt.

    In meinen Augen könntest du die Blockade auch auf Kosten des Vermieters beseitigen lassen.

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