WG Auflösung ( Einer geht einer bleibt)

  • Hallo,
    ich wollte mal nachfragen wie das mit einer WG abläuft die auseinander geht.
    Mein Mitbewohner will ausziehen und ich möchte die Wohnung alleine behalten.
    Wir stehen beide im Mietvertrag als Hauptmieter.
    Gibt es im Internet eine Art Formular welches ich ausdrucken und dem Vermieter zukommen lassen kann? Meine bisherigen Suchen ergaben leider kein Erfolg.

    Desweiteren wenn mein Mitbewohner nun Kündigt hat er anspruch auf die Kautionshälfte? ( Wohnen erst 2 Monate in der Wohnung und hatten Kaution auf 3 Raten gesetzt).

    Danke im vorraus

  • Hallo Mattner,

    "Mein Mitbewohner will ausziehen und ich möchte die Wohnung alleine behalten. Wir stehen beide im Mietvertrag als Hauptmieter."
    Der VM müsste den Ausziehenden Mieter auf seine schriftliche Bitte hin aus dem MV entlassen.

    "Gibt es im Internet eine Art Formular welches ich ausdrucken und dem Vermieter zukommen lassen kann?"
    Du sowieso nicht. Der Ausziehende hat ... s.o.

    "wenn mein Mitbewohner nun Kündigt ..."
    Er KANN nicht (einseitig) kündigen, ... s.o.

    "hat er anspruch auf die Kautionshälfte?"
    Nein. Die Kaution ist an die Mietsache gekoppelt. Er kann bestenfalls von Dir intern die Herausgabe der Hälfte erbitten bzw. verlangen, wäre dann aber Privatrecht.

  • Zitat

    Der VM müsste den Ausziehenden Mieter auf seine schriftliche Bitte hin aus dem MV entlassen.

    Nur um es zu verdeutlichen: Grundsätzlich besteht für den Vermieter keine Verpflichtung, nur eine Partei aus dem Mietvertrag zu entlassen. Dies ist nur rein freiwillig möglich.

    Wenn der Vermieter nicht bereit ist, Ihren Mitbewohner aus dem Mietverhältnis zu entlassen bleibt nur die gemeinsame Kündigung des gemeinsam geschlossenen Mietvertrag. Ob Ihr Vermieter anschließend mit Ihnen als alleinigem Mieter einen neuen Mietvertrag abschließt, bleibt dann Verhandlungssache.

  • Hallo Mattner,
    wenn beide Mieter den Vertrag unterschrieben haben, so sollten beide auch die Wohnung kuendigen. Am besten schriftlich mit Nachweis. Kuendigt nur ein Mieter, dann wird damit das Mietverhaeltnis nicht beendet und der ausziehende Mieter kann in der Regel auch fuer spaetere z.B. Mietzahlungen verpflichtet werden.
    ( Gesamtschuldnerische Haftung ).
    Die Kaution wird in der Regel erst ca. 6 Monate nach Beendigung eines Mietverhaeltnis vollstaendigt ausgezahlt unter der Beruecksichtigung das keine berechtigten "Ansprueche" von Seiten des Vermieters bestehen.

    Tipp: Wenn Sie die Wohnung behalten moechten, versuchen Sie das im Vorfeld zu klaeren bevor Ihr Mitmieter kuendigt. Damit haben Sie einen eventuellen Zeitgewinn, falls der Vermieter nicht "mit spielt".
    Wenn ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wird, denken Sie auch an das Uerbernahme Protokoll. Es muss nicht unbedingt zum Nachteil sein, wenn Sie kein Neues erhalten. Denn wenn bei der Wohnungsrueckgabe der Vermieter Probleme macht, kann dann der ehm. Mitmieter als Zeuge auftreten. Oder im wenn es ganz problematisch wird, ist dieses Protokoll garnicht mehr gueltig, da das ( alte ) Mietverhaeltnis ja gekuendigt wurde.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Guten Tag und danke für die Antworten.
    Mit der Kündigung hat sich nun alles geklärt er hat eine Art Aufhebungsvertrag unterschrieben und ich auch.

    Nun möchte er ja seine Kaution ( 1 Monat 345€) wiederhaben.
    Wie läuft das nun ab da ich ja in der Wohnung bleibe wird die Kaution ja nicht ausgezahlt. Muss ich ihm das Geld aus meiner Tasche wiedergeben?

    Desweiteren gibt es Streitfälle wegen den Kosten.
    Bin mir da unsicher, was ich Ihm berechnen kann:

    Kabel Deutschland Anschlussgebühr+Monatliche Kosten
    Anteilmäßig GEZ

    Er meinte die Anschlussgebühr könnte ich ihm nicht berechnen da ich es ja weiternutze.


    Danke im vorraus.
    Mattner

    Einmal editiert, zuletzt von Mattner (25. März 2012 um 12:34)

  • Mattner:

    "Nun möchte er ja seine Kaution ( 1 Monat 345€) wiederhaben."
    Das ist Privatrecht. Den VM ficht's nichts an, denn die Kaution ist an die Wohnung gebunden.

    "Desweiteren gibt es Streitfälle wegen den Kosten.
    Bin mir da unsicher, was ich Ihm berechnen kann:
    Kabel Deutschland Anschlussgebühr+Monatliche Kosten
    Anteilmäßig GEZ
    Er meinte die Anschlussgebühr könnte ich ihm nicht berechnen da ich es ja weiternutze."
    Hattest Du ihm nicht neulich noch fünf Euro geliehen...?

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