Bodenknarrgeräusche = Grund für Mietminderung ?

  • Hallo zusammen,

    Ich wohne hier in Dortmund schon mittlerweile seit 9 Jahren in einer Dachgeschoßwohnung und bisher hatten die Mieter unter mir nie bemängelt , daß Sie durch die Knarrgeräusche , die beim normalen Gehen über meinen Boden nunmal entstehen (ebenfalls von mir hörbar), auch stören.
    Für die jetzigen neuen Mieter unter mir wirken die Knarrgeräusche , vor allen Dingen Nachts , als sehr störend. Ich hatte jetzt den Vermieter kontaktiert und der meinte , daß durch Auslegen eines Teppichs die Geräusche gemindert werden können. Selbiges hatte ich schon längst ausprobiert. Es funktioniert nicht.
    Es kommt ab und zu vor , daß ich die Nacht durchmache und dabei ab und zu normal über den Boden gehe. Die Mieter unter mir meldeten sich heute bei mir und sagten , daß sie :mad:stinksauer:mad: wären und sie forderten mich auf das Gehen auf dem Boden während der normalen Schlafenszeit zu unterlassen.
    Dies ist allerdings eine unhaltbare Situation. Wenn man Mieter in einer Wohnung ist , dann sollte man doch das Recht haben zu jeder beliebigen Tageszeit in der Wohnung normal umherzugehen.
    Andernfalls wäre für einen doch die Mietqualität eingeschränkt und man hätte ein Anrecht auf Mietminderung :confused: !?!?

    Mit freundlichen Grüßen

    Wohnen im grünen Dortmunder Süden

    Einmal editiert, zuletzt von ckdavinci (16. März 2012 um 16:00)

  • Imho ist dies kein Grund für eine Mietminderung. Weder durch die Nachbarn noch durch Sie.
    Weder der Mieter darunter noch der Vermieter können einschränken wann Sie durch Ihre Wohnung gehen dürfen. Sowas kann man als völliger Unsinn ignorieren. Solange Sie nicht um 3 Uhr Stepptanzstunden geben ist dies eine ganz normale Nutzung.

    Die wohl für diese Problematik verantwortlichen Dielenböden waren bereits beim Einzug des Mieters vorhanden und sind bei Altbauten Standard der Zeit der Errichtung des Gebäudes. Somit ist es kein Mangel der zur Mietminderung berechtigt.

    Ich würde mich da auf keine Diskussion einlassen.

  • Hallo ckdavinci,

    meinem Vorredner schliesse ich mich an.
    Auch noch soviele Smileys und Rotschrift machen Deinen Beitrag weder besser noch eindrucksvoller. Substanz entscheidet...:rolleyes:

  • Hallo ckdavinci,
    wenn Ihr Nachbar eine Mietminderung geltend machen moechte, dann sollte es das beim Vermieter machen. Hat er Erfolg, ist das gut fuer Ihn. Aber Sie duerfen weiterhin in Ihrer Wohnung herumlaufen. Sie selbst werden es schwer haben mit diesen Grund ( Fussboden ) eine Mietminderung durchsetzen zu koennen, da Sie das schon seit mehrere Jahre in der Wohnung wohnen und es geduldet haben. Wenn sich aber der Zustand extrem verschlechtert hat, kann das eventuell ein Versuch wert sein.

    Sie muessen keinen Teppich usw. auf Anweisung vom Nachbarn oder Vermieter in der Wohnung verlegen.
    Tipp: Ihr Vermieter kennt das Problem und ist auch die Person die das Problem loesen sollten bzw. muss.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Also mittlerweile schränke ich die Geräusche durch Nichtgehen während der Nachtzeit ein. Würde ich dies nicht tun , so würden die Nachbarn unter mir einen riesigen Aufstand machen , wahrscheinlich den Vermieter kontaktieren und diesen auffordern , daß er mir die Wohnung kündigt. Mein Nachbar unter mir tituliert das Unterlassen des Gehens während der Nachtzeit als Rücksichtnahme. Für mich ist das ganze unhaltbar und schränkt mein Leben stark ein , da ich nunmal ein Nachmensch bin.
    Wie soll ich mich jetzt verhalten ?

    Wohnen im grünen Dortmunder Süden

  • Werden Sie zum Tagmenschen^^


    Das wäre vielleicht generell eine Lösung , aber die Einschränkung , die mir mein Nachbar im Moment auferlegt ist nichts anderes als ein Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte. Ich kann z.b. nicht mal nachts mal eben auf die Toilette gehen , ohne daß am nächsten Tag der Nachbar im Sechseck springt.

    Wohnen im grünen Dortmunder Süden

  • Ganz ehrlich, ich würde mich da auf keine Diskussion einlassen.
    Ein Kündigungsgrund für den Vermieter ist dies nicht und auch kein Grund zur Mietminderung. Damit haben Sie auch nicht wirklich etwas zu tun, dies ist zwischen dem überempfindlichen Mieter und dem Vermieter zu klären.

    Lassen Sie sich nicht provozieren, sprechen Sie sachlich und ohne Aggression. Erst wenn was vom Vermieter kommt weitersehen.

    Das mit dem Eingriff in Ihre Persönlichkeitsrechte ist ehrlich gesagt Unfug.

    Verbitten Sie sich vom Nachbarn angesprochen zu werden, Sie nutzen Ihre Wohnung völlig normal und im Rahmen Ihres Mietvertrages.
    Wenn er so ein übertriebenes Ruhebedürfnis hat, soll er sich eine Wohnung in einem Haus ohne Dielenböden mieten oder am Besten ein Haus am Waldrand für sich ganz alleine.

  • Wenn er so ein übertriebenes Ruhebedürfnis hat, soll er sich eine Wohnung in einem Haus ohne Dielenböden mieten oder am Besten ein Haus am Waldrand für sich ganz alleine.


    Jaa, zum Beispiel im tannengrünen Dortmunder Süden...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!