Kündigung wegen Mietrückstände. !!

  • Hallo

    Ich hoffe ihr könnt mir vielleicht Helfen.

    Ich bin wahrscheinlich ein Mieter der nicht sehr beliebt bei Vermietern ist.
    Ich bin letztes Jahr nach Essen gezogen.
    Ich musste von Münster nach Essen ziehen da ich einen Ausbildungsplatz in Dortmund hatte der aber gestrichen worden ist.
    Dann musste ich im Oktober 2011 ALG2 ( Arbeitslosengeld 2 ) beantragen.
    Ich konnte im August , September, Oktober , November keine Miete zahlen.
    Ich habe dafür im Dezember 1000 € an die Wohnungsgesellschaft überwiesen.
    Nun habe ich bis heute immer noch keine Bestätigung das ich ALG 2 bekommen darf oder bzw es genehmigt wurde.
    Ich war dann Letzte Woche bei Amt und musste noch Sachen nachreichen und nun meinte meine Sachbearbeiterin das es noch 3 bis 6 Tage dauert und wie es aussieht wird es mir genehmigt.

    Ich Arbeite seit Februar noch schon wieder habe aber genau 1300€ Mietrückstände.

    Wenn ich nun eine Kündigung ausgesprochen bekommen von der Wohnungsgesellschaft wegen Mietrückstände was sie ja auch tuen dürfen, ich aber meine Mietrückstände Komplett Nächste Woche bezahle, steht dann noch die Kündigung im Raum oder ist sie damit hinfällig ? Weil jetzt bin ich ja durch meinen Job Flüssig und kann auch Monatlich wieder normal zahlen.


    MFG

  • Hallo

    Danke für den Link.
    Ich frage nochmal zur Sicherheit nach.
    Also wenn meine Wohnung gekündigt ist und ich zahle Komplett sofort den Offenen Mietbetrag nach wird die Kündigung wieder zurück gezogen bzw. nicht aktiv ?
    Oder muss ich nun Miete komplett zahlen und die Wohnung Räumen ?

  • Also wenn meine Wohnung gekündigt ist und ich zahle Komplett sofort den Offenen Mietbetrag nach wird die Kündigung wieder zurück gezogen bzw. nicht aktiv ?


    Nein, die Kündigung wird nicht zwangsweise zurückzuziehen sein, aber, wenn dies ein einmaliger Vorgang ist und bleibt, wird die Kündigung durch die zeitnahe Komplettzahlung "repariert".
    Alles Gute!!;)

  • Fristlose Kündigung .

    Ich habe einen Rechtsbeistand der Familie mal angerufen und das Problem geschildert.
    Dieser meinte zu mir :
    Das wenn ich die Miete nun Komplett Zahle die Kündigung wieder Wertlos ist.
    Ich sollte mich nur mit der Firma in Verbindung setzen und das klären

  • zwei postings vorher:

    "Zitat:
    Zitat von essenwohnennrw
    So...
    Ich habe eine Kündigung bekommen aber es steht kein Termin drauf zu wann ......

    Bitte den Wortlaut der Kündigung."

    Kommt das noch?

  • Dann steht da noch ein Satz denn ich nicht ganz Verstehe:


    wenn sie den gebrauch der mietsache nach ablauf der mietzeit fortsetzen, dh die wohnung nicht unverzüglich räumen so gilt das mietverhältnis dadurch nicht als verlängert findet also keine anwendung .

  • >>Wegen des Zahlungsverzugs<< Kündigen wir ihnen hiermit Fristlos zum sofortigen Zeitpunkt das Mietverhältnis ....


    Hmm, ob das ausgereicht hätte...?
    Naja, Hauptsache für Dich, dass es jetzt weiter geht. Alles Gute!:)

  • Dieser Termin nennt sich fristlos (sofortige Kündigung), da muss kein Datum genannt werden.


    Ich meinte doch eher die nicht genannte gesetzliche Grundlage.

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