Zweimaliger Zwangsumzug innerhalb eines Jahres

  • Hallo,

    erstmal zur Geschichte:

    Ich wohne seit 2006 in einem Mehrparteienhaus zur Miete. Vermieter ist eine örtliche Wohnungsbaugenossenschaft.

    Im Jahr 2009 wurde in einer Mitgliederversammlung angekündigt, dass im Zuge einer Umbaumassnahme die oberen 3 Stockwerke leergezogen werden sollen, da das Haus (6 Stockwerke) auf 3 Stockwerke zurückgebaut werden sollte.

    Diese Massnahme sollte ab 2012 stattfinden. Ich bin unmittelbar von dem Rückbau betroffen, da ich im 6. Stock wohnte. Im letzten Jahr dann bekam ich den Vorschlag vom VM im gleichen Haus in eine leerstehende Wohnung im 2. Stock zu ziehen. Diese Wohnung sollte sogar meinen Forderungen entsprechend modernisiert werden, wodurch sich allerdings auch die Miete erhöhte. Also einigte ich mich mit dem Vermieter in diese Wohnung zu ziehen, nachdem die Modernisierung der neuen Wohung abgeschlossen war.

    Der Mietvertrag der alten Wohnung wurde aufgelöst und einer neuer unbefristeter Mietvertrag für die neue Wohnung aufgesetzt und unterzeichnet.

    Nun zog ich also im Oktober letzten Jahres vom 6. in den 2. Stock. Die Umzugskosten wurde nach Einigung mit dem VM auf zwei erlassene Monatskaltmieten festgesetzt.

    Kaum war ich eingezogen, bekam ich Post vom VM, dass sich die seit 2009 bestehende Planung des Rückbaus kurzfristig verändert hat. Als Begründung führte der VM höhere Kosten der Modernisierung/Rückbaus an, die im Jahre 2009 noch nicht absehbar waren. Nun sollen alle Mieter des gesamten Hauses bis zum Frühjahr 2013 ausziehen, da der Wohnungsgrundriss der Wohnungen verändert werden soll, was laut VM eine bessere Vermietbarkeit des modernisierten Hauses ermöglichen soll.

    Ich fühle mich nun natürlich auf gut deutsch so ziemlich verarscht, da ich ja erst vor ein paar Monaten zwangsumgezogen bin, und der VM mich jetzt kurzfristig wieder zwingen will innerhalb eines Jahres die Wohnung zu wechseln.

    Nun meine Frage: Welche Rechte habe ich als Mieter mich dagegen zu wehren bzw. welche Rechte hat der VM mich abermals zu einem Umzug zu zwingen. Schliesslich könnte mich so der VM durch kurzfristige Planungsänderungen quasi jährlich zu einem Umzug zwingen. Das kann doch wirklich nicht angehen.

    Vielen Dank für eure Antworten! :)

  • Sie haben einen unbefristeten Mietvertrag.

    Die normale Kündigung durch den Vermieter ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese sehe ich hier nicht gegeben.

    Daher würde ich darauf auch nicht eingehen. Es sei denn er macht ihnen ein Angebot, dem Sie nicht widerstehen können. ^^

    Ansonsten wohnen bleiben. Sie da rauszubekommen halte ich für schwierig.

    Ich würde mich mit den anderen Mietern zusammensetzen und gemeinsam das weiter Vorgehen besprechen. Eventuell auch mal einen Anwalt konsultieren.

  • Nun das hört sich erstmal positiv an. Der VM hat für die nächste Woche eine Mitgliederversammlung zu diesem Thema anberaumt, wo über die Modalitäten und Verfahrensweise des Leerzuges informiert werden soll.

    Ist es ratsam sich hier querzustellen, denn ich bin mir nicht sicher, ob ich dann nicht allein gegen den VM stehen würde? Hier im Haus gibts keinen Mieterzusammenhalt, da fast monatlich Leute aus- und einziehen.

    Welche Forderungen könnte ich an den VM stellen, wenn ich mit einem erneuten Zwangsumzug einverstanden wäre? Kann ich irgendwelche Sicherheiten vom VM fordern, so dass ich auf absehbare Zeit nicht gleich wieder zwangsumziehen muss? Umziehen macht halt nicht so viel Spass, dass ich das jedes Jahr haben muss. Vom Arbeitsaufwand und der vertanen Zeit mal ganz abgesehen.

  • Mietrecht: Verwertungskündigung einer Wohnung

    Hmm, was sagt mir das nun? Ich wohne in den neuen Bundesländern, also ist diese Verwertungskündigung dann eigentlich unzulässig.

    Auch kann der VM mich nicht zwingen umzuziehen aufgrund des Leerstands, da hier (bis auf die oberen 3 Stockwerke, die aufgrund der zuerst angedachten Baumassnahmen leergezogen wurden) noch genügend Mieter wohnen. Wenn ich jetzt allerdings der einzige Mieter wäre, der sich gegen einen Zwangsumzug wehrt, hätte der VM dann das Recht aufgrund des Leerstandes mich vor die Tür zu setzen? Schliesslich mussten die anderen Mieter auch nicht zweimal wegen einer Baumassnahme umziehen. Bei mir grenzt das aber schon an eine Art Unzumutbarkeit, schliesslich kann ich ja nix dafür, dass sich die Planungen des VM kurzfristig ändern.

    Also wird mir dann wohl wiedermal nichts anderes übrig bleiben als abermals umzuziehen, da ich nicht riskieren will als einziger Mieter am Ende dazustehen, was den VM dann berechtigt mich vor die Tür zu setzen (Kündigung wegen Gebäudeleerstandes). Aber welche Forderungen kann ich im Zuge des erneuten Zwangsumzuges an den VM stellen?

  • Ich wollte mich eben aber vorher erstmal über meine Möglichkeiten informieren, da mir der VM diese sicherlich nicht nennen wird. Dieser ist nämlich nur daran interessiert mich aus der Wohnung zu bekommen, um mir wahrscheinlich auch noch ne teurere Wohnung aufs Auge zu drücken. Die Umzugskosten hat der VM zu tragen, dass steht für mich fest. Aber welche Möglichkeiten habe ich darüber hinaus noch? Kann ich darauf bestehen eine gleichwertige Wohnung zur gleichen Miete zu bekommen, oder muss ich mich damit abfinden, was der VM da gerade so im Angebot hat?

    Zumal mir die Fakten ja auch schon ohne die Versammlung bekannt sind. Dort wird sicherlich nur besprochen ab wann und wohin man ziehen soll.

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