Mängelazeige durch den Vermieter, 5 Monate nach Auszug

  • Hallo Liebe Foren Community,

    Bin bei der Internetrecherche auf euer Forum gestoßen und hoffe, dass ihr mir hier weiterhelfen könnt. Wir haben von unserem damaligen Vermieter, 5 Monate nach dem Auszug, eine Mängelliste erhalten, die so nicht richtig ist. Das Dilemma bei der Übergabe wurde ein Protokoll erstellt, uns aber nicht ausgehändigt (der Vermieter wollte noch etwas ändern). Nun haben wir den Salat. Die Anschuldigungen sind rigoros, es geht darum, dass wir Sachschaden verursacht haben sollen, die Wohnung nicht Besenrein übergeben haben etc. Der größte Hammer ist aber die Behauptung, dass der Boden den wir selber reingelegt haben, beschädigt sein soll???
    Wissen jetzt auch nicht genau was wir machen sollen. Ich hoffe auf Hilfe aus diesem Forum.
    MfG
    Markus Grimm

  • Hallo Markus,

    Euer Fehler war, dass Ihr Euch das von beiden Seiten unterzeichnete Übergabeprotokoll nicht habt aushändigen lassen.

    Hattest Ihr es denn (quasi blanco) unterschrieben?

    Abgesehen davon: Nur bei der Rückgabe der Mietsache VERSTECKTE Mängel können noch sechs Monate nach Rückgabedatum vom VM reklamiert werden.
    Was Du da aber genannt hast, können wohl keine versteckten Mängel gewesen sein, oder?

    Ist die Wohnung denn inzwischen wieder neu vermietet?

    "bei der Übergabe wurde ein Protokoll erstellt, uns aber nicht ausgehändigt (der Vermieter wollte noch etwas ändern)."
    Ich lach' mich doch kaputt...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (28. Februar 2012 um 16:02)

  • Danke schonmal für die schnelle Antwort "Berny".

    Direkt nach uns sind Nachmieter eingezogen (unmittelbar nach uns haben die renoviert). Das mit dem Protokoll war auch dumm von uns, aber wir haben an das Gute im Menschen gedacht und nicht vermutet das so ein Theater stattfindet.

    Ich sollte dazu sagen, dass wir das Mängelprotokoll nicht von dem Vermieter direkt bekommen haben sondern von unserere Nachbarin (Hausbesitzerin). Den Vertrag unterschrieben haben wir aber nicht mit ihr sondern mit einem Mietpoolverein.

    Deswegen haben wir uns auch nicht so viel gedanken gemacht...
    Da ja kein Vertrag mit ihr zustande kam :rolleyes:.

    Viele Grüße
    Markus

  • Ich sollte dazu sagen, dass wir das Mängelprotokoll nicht von dem Vermieter direkt bekommen haben sondern von unserere Nachbarin (Hausbesitzerin). Den Vertrag unterschrieben haben wir aber nicht mit ihr sondern mit einem Mietpoolverein.


    Ich weiss zwar nicht, wie eine solche Konstellation einzuordnen ist (Rechtsanwälte können das treffender), aber dennoch sollte hier mal überprüft werden, ob nicht der Tatbestand des Betrugs ( § 263 StGB) vorliegen könnte.

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