Keine Wasserversorgung mehr.

  • Hallo,

    ich habe eine Frage :)

    Bei meiner Freundin im Haus wurde die komplette Grundversorgung abgestellt. Sprich: Wasser, Heizung, Gas.

    Der Vermieter hat anscheinend die Nebenkosten nicht an die Stadtwerken weitergeleitet.

    Kann sie da jetzt irgendwas machen? Miete kürzen? Sonderkündigungsrecht oder so?

    Würde mich freuen, wenn mir/uns jemand helfen könnte.

    Gruß

    Sara

  • Wenn die Grundversorgung in Ihrem Mietobjekt, ohne Ihr Verschulden, nicht mehr gewährleistet ist, können Sie fristlos kündigen.

    BGB § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
    (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,

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