Heizungsreparatur

  • hallo...
    wir haben ende Januar unsere Nebenkostenabrechnung für 2011 bekommen,,, nun bekomme ich in einem posten Heizungsreparatur mit 400 € in Rechnung gestellt. wir haben ein Ein Familien Haus gemietet und sind alleinige Nutzer, meine frage ist nun darf der Vermieter uns eine Reparatur in Rechnung stellen? fakt ist auch noch, das wir nichts von dieser Reparatur gewusst haben... Heizungswartung und Schonsteinfeger legt der Vermieter in Vorkasse...und rechnet das mit uns in der nebenkosten abrechnung ab.. orignal belege waren nicht dabei,,,,
    ich danke schon mal ganz herzlich in vorraus für eure mühe..

    netten gruss
    caro

  • Ihr müsst tatsächlich nur für die Wartungskosten aufkommen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.

    Reparaturen gehen stets zulasten des Vermieters. Dafür bezahlt ihr ja auch Miete.

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