Kann der Vermieter mir die Untermietserlaubnis entziehen?

  • Hallo,

    ich habe einen eingetragenen Untermieter mit dem soweit auch alles passt. Aber ein bestimmter Nachbar beschwert häufig über die Lautstärke. Um Nachbarschaftsverhältnis zu entspannen haben wir uns schriftlich und mit einer Flasche Wein entschuldigt. Da kam jedoch keine Reaktion zurück und bei der nächsten Gelegenheit hat er sich bei der Vermieterin beschwert, die uns dann schriftlich drohte die Untermietgenehmigung zu entziehen.
    Nach einem Gespräch und Richtigstellung der Tatsache, dass die Beschwerden teilweise unberechtigt waren, war das erstmal geklärt.
    Nach einem halben Jahr (!) Beschwerdefreiheit (wir waren wirklich sehr leise) hat sich der Nachbar wieder beschwert, weil wir zwischen 22.- 23 Uhr (ausnahmsweise) zusammen in der Küche gesessen und in Zimmerlautstärke Musik gehört und geschnaggt haben. Danach waren wir natürlich sofort leise.

    Jetzt will mir der Vermieter die Untermieterlaubnis entziehen, obwohl sich kein anderer Nachbar beschwert. Muss ich das so hinnehmen?
    Welche Möglichkeiten habe ich um die Situation zu entschärfen?

    Schonmal vielen Dank! :)

  • Bumble_BEE41:

    "ich habe einen eingetragenen Untermieter mit dem soweit auch alles passt."
    Ist in Deinem Mietvertrag die Untervermietung gestattet?
    Falls ja, mit irgendwelchen Einschränkungen oder Zusätzen?

  • Zitat

    Aber nicht unter welchen Bedingungen.

    Dann kann der, der die Erlaubnis gegeben hat auch bestimmen, wann er sie entzieht. Hier dürfte, wenn überhaupt, nur ein Kniefall vor dem Vermieter etwas ändern.

  • Zitat

    Dann kann der, der die Erlaubnis gegeben hat auch bestimmen, wann er sie entzieht.

    Beurteile ich doch etwas anders: Zwar bedarf eine Untervermietung der Zustimmung durch den Vermieter. Aber: Jeder Mieter hat zunächst das Recht, dass ihm diese Zustimmung auch erteilt wird. Ein Vermieter kann die Zustimmung nur unter sehr engen Maßstäben verweigern. Aus diesem Grund kann auch eine erteilt Zustimmung nicht so ohne weiteres wieder entzogen werden. Und ob dazu die Beschwerde eines einzigen Nachbarn ausreicht, da hege ich doch arge Zweifel.

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