Hallo-also,ich habe mich hier nochmal genau belesen-wir haben einen mündlichen und keinen konkludenten Mietvertrag.
Jedoch stellt mich das nicht vor unser neustes Problem. Dieses besteht viel mehr darin,das wir seit Wochen per Anruf,persönlich und seit Neustem auch per Brief auf unsere Pflichten (die niemals vorher irgendwie/wo zur Diskussion standen)aufmerksam gemacht werden. Dabei geht es meist um die Reinigung des Innenhofes und der Gehwege um das Haus,so wie den Winterdienst.
Egal-mir gehts eigentlich mehr um die Frage, hat denn nicht der Vermieter auch Pflichten??? Zum Beispiel ist unsere eingebaute Whirlwanne seit September defekt-wollen wir mal gar nicht von dem bereits einbautem Geschirrspüler reden,der seit über einem Jahr defekt ist. Wer ist für die Reparaturen zuständig, bzw. wer muss diese zahlen? Unsere Vermieterin weiß über diese Defekte Bescheid,ein Monteur für die Wanne war schon da und hat einen Kostenvoranschlag gemacht-das war im Dezember-seit dem tut sich hier nichts mehr und wegen dem Geschirrspüler habe ich von einem Bekannte der Vermieterin zu hören bekommen,ich solle doch mal öfter Maschinenpfleger nutzen-habe ich probiert-trotzdem bleibt ein Salz-oder Reinigerfilm über dem Geschirr,was das Essen oder Trinken dann besonders lecker seifig schmecken lässt.
Langer Text-sorry,aber kann mir jemand helfen,wie ich mich zu verhalten habe??
Rechte und Pflichten beim mündlichen mietvertrag
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ancirosi -
21. Februar 2012 um 09:23 -
Erledigt
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Zitat
wir haben einen mündlichen und keinen konkludenten Mietvertrag.
Bitte genauer informieren. Von einem konkludenten Mietvertrag spricht man, wenn alleine z.B. durch Handschlag vereinbart wird, dass man die Wohnung zum Betrag XXX im Monat mieten kann.
Hier die Wohnung und die Schlüssel, da die vereinbarte Miete, jetzt verstanden?
Deine Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem § 535 BGB. Suche und finde diesen Paragraphen mithilfe von Google oder blättere im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort steht alles zu deiner Situation.
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ancirosi:
"wir haben ... keinen konkludenten Mietvertrag."
Aha, das ist besonders wichtig zu wissen, was Ihr nicht habt..."... wir seit Wochen per Anruf,persönlich und seit Neustem auch per Brief auf unsere Pflichten (die niemals vorher irgendwie/wo zur Diskussion standen)aufmerksam gemacht werden. Dabei geht es meist um die Reinigung des Innenhofes und der Gehwege um das Haus,so wie den Winterdienst."
Wurden dies Tätigkeiten bei Abschluss des mündlichen MV's als von Euch zu erledigen vereinbart?"mir gehts eigentlich mehr um die Frage, hat denn nicht der Vermieter auch Pflichten???"
Wie bereits erwähnt: -> § 535 BGB. Dies sollteste ihm nachweislich mitteilen."Zum Beispiel ist unsere eingebaute Whirlwanne seit September defekt"
§ 535 BGB."-wollen wir mal gar nicht von dem bereits einbautem Geschirrspüler reden,der ... lecker seifig schmecken lässt."
OK, dann wollen wir auch nicht... -
danke für die schnellen antworten-nun weiß ich auch,wie ich mich ihr gegenüber zu verhalten habe. natürlich wurde nichts weiter vereinbart zwecks tätigkeiten ect. und §535 ist suuuuuuuuuuuuupi-dann wünsche ich meiner Vermieterin viel spass bei der beseitigung der mängel-mh aber wann wird das wohl passieren???
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