• Hallo vielleicht könnt ihr mir helfen :confused:

    Mein Vermieter hat mir die Kündigung, einfach in einen Briefumschlag in den Briefkasten gesteckt. Es wurden keine Gründe aufgeführt. Eingeworfen am 31.1 zum 30.4.2012 Mein Mietverhältnis begann 01.02.03
    Ist die Frist dann auch nicht länger????
    Die Frage konnte ich mir glaube ich gerade selbst beantworten. In der Kündigung stand vertraglich vereinbart 3 Monate, aber im Vertrag steht kann nach gesetzlicher Frist gekündigt werden, die ist auf alle Fälle bei meiner Wohndauer hier länger, oder???

    Hintergrund:
    Es fand ein Vermieterwechsel statt. Das Haus ging an den Sohn über in diesem Jahr (Mehrfamilienhaus, der Mieter wohnt nicht mit drin).
    Spielt das eine Rolle bei einer Kündigung. Stichwort: Sonderkündigungsrecht??

    Ich habe seit ca. 2 Jahren einen Hund der Vermieter war damit einverstanden, im letzten Juli nahm ich noch einen Hund in Pflege, es war eine Notaufnahme und er sollte auch gar nicht bei mir bleiben, leider konnte ich den Vermieter nicht fragen, weil er verreist war. Nun ich verliebte mich sehr schnell in meine neuen Mitbewohnerin und wollte ihn nicht mehr hergeben:. Als er zurückkam zeigte er sich zwar nicht begeistert, antwortete aber auch nicht auf die Frage ob ich mir eine andere Wohnung suchen solle. Ich fragte ihn mehrmals ob ich mir etwas anderes suchen solle, er sagte immer nur er würde mich gern hier wohnen sehen. Ich wollte eh eine neue Wohnung, nur leider herrscht bei uns gerade ein Wohnungsnotstand, viele suche nur wenige finden eine, mit zwei Hunden fast unmöglich.

    Meine Frage: Ist die Kündigung überhaupt so in Ordnung, denn ich habe sie nicht unterschreiben können da sie einfach nur in den Briefkasten geworfen wurde, außerdem noch ein Briefkasten aus dem man mal schnell ohne Schlüssel die Briefe entnehmen kann und ein Grund wurde auch nicht angegeben.

    Ich weiß zwar das es um die Hunde geht, inzwischen sagte mir der neue Vermieter, er würde es dulden wenn ich einen ganz kleinen Hund hätte, vermietet aber gleichzeitig eine Wohnung unter mir an jemanden der einen Border Colli besitzt, angeblich stehe im Vertrag das der Hund nur am Wochenende dort sei. Das stimmt aber gar nicht. Ich höre ihn auch in der Woche. Was mich aber nicht stört.

    Ich bedanke mich schon mal für eure Antwort
    Liebe Grüße
    Sternchen

    Einmal editiert, zuletzt von sternchen111 (17. Februar 2012 um 00:07)

  • Eine Kündigung ohne Begründung ist schon mal überhaupt nicht möglich. Und dann gibt es für den Vermieter genau genommen nur 3 Kündigungsgründe, die der Gesetzgeber zulässt. Welche das sind, findest du hier:

    Mietrecht: Wohnungskündigungen

    Ein Sonderkündigungsrecht hätte der Vermieter nur bei einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus, wenn er eine davon bewohnt.

  • Danke, so habe ich das auch verstanden, und die Frist wäre bei mir auch 9 Monate keine drei, da ich schon so lange dort wohne.
    Hier bei uns findet man zur Zeit kaum eine passende Wohnung. Es geht der Wirtschaft in Wob zu gut es gab viele Neueinstellungen und die Leute kamen auch von weiter her. Für den einen gut für den anderen schlecht.

    Ich denke mal es geht dem Vermieter primär darum die Wohnung neu zu vermieten um einen höheren Mitzins zu bekommen, er hat es jetzt alles neu isoliert, neue Fenster eingebaut. Und möchte wohl auch mehr verdienen.
    Meine Wohnung sieht aus wie eine Baustelle, Tapeten alle an den Fenstern abgerissen, neu verputz. Die Klingel funktioniert schon seit Weihnachten nicht mehr.
    Ich denke da wäre auch eine Mietminderung angebracht gewesen.
    gehört aber hier nicht her. Sorry

    Vielen Dank für deine Antwort

  • Meine Wohnung sieht aus wie eine Baustelle, Tapeten alle an den Fenstern abgerissen, neu verputz. Die Klingel funktioniert schon seit Weihnachten nicht mehr.
    Ich denke da wäre auch eine Mietminderung angebracht gewesen.
    gehört aber hier nicht her.


    Finde ich schon.

  • Hallo Berny,
    Was findest du schon Mietminderung oder das es hier nicht hergehört?? :confused::)


    Wir diskutieren hier alle Probleme, die mit Mieten und Vemieten zusammenhängen.

  • Danke, so habe ich das auch verstanden, und die Frist wäre bei mir auch 9 Monate keine drei, da ich schon so lange dort wohne.

    Wann wird aus der Dauer der Kündigungsfrist 3 statt 9 Monate. Ich lese das zum ersten mal.

  • Für den Vermieter, nicht für den Mieter, sind daher folgende Kündigungsfristen maßgebend:

    bei einer Mietzeit bis zu 5 Jahren 3 Monate
    bei einer Mietzeit von 5 Jahren bis zu 8 Jahren 6 Monate
    bei einer Mietzeit ab 8 Jahren 9 Monate

  • Für den Vermieter, nicht für den Mieter, sind daher folgende Kündigungsfristen maßgebend:
    bei einer Mietzeit bis zu 5 Jahren 3 Monate
    bei einer Mietzeit von 5 Jahren bis zu 8 Jahren 6 Monate
    bei einer Mietzeit ab 8 Jahren 9 Monate


    nachzulesen für Willi im BGB. Sein Freund aus Oregon hilft da weiter.

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