Gastank wer muss für die Füllung auf kommen

  • Wer muss für die Gasfüllung aufkommen? Wir haben ein Mietshaus und einen Gastank. Nun haben wir schon die erste Füllung bezahlt und nun muss er wieder gefüllt werden mit 1000 L das kann doch kein Mensch immer auf einmal zahlen ist der Vermieter dazu verpflichtet diesen zu befüllen und eine und eine Abschlagsregelung in der Miete zu vereinbaren ?
    Brauche dringend Rat da der Tank fast leer ist.

  • Wenn es ein Mietshaus mit mehreren Parteien ist, ist der Vermieter dafür verantwortlich. Wieso Sie den Tank auffüllen müssen bleibt hier verborgen. Maßgebend ist der Mietvertrag.

  • Zitat

    ist der Vermieter dazu verpflichtet diesen zu befüllen

    Bei einem angemietetem Einfamilienhaus sind Sie selbst für die Befüllung verantwortlich, vergleichbar mit dem Strombezug.

    [QUOTE]Abschlagsregelung in der Miete zu vereinbaren

    Nö, die Abschlagsregelung können Sie ja selbst ins Leben rufen, in dem Sie monatlich Geld (Kaffeedose) zurück legen und damit den Gaslieferanten bezahlen.

  • Hallo N.emke,
    ein Mietshaus !?
    Ist das ein Einfamilienhaus, dann sind Sie alleiniger Mieter und meines Wissen nach selbst fuer die Befuellung verantwortlich. Auch mal im Mietvertrag nachschauen was vereinbart worden ist !
    Und wie sieht es mit den Betriebskosten aus. Stellt Ihr Vermieter eine Betriebskostenabrechnung aus, dann geht in der Regel aus die Verantwortung der Befuellung auf den Vermieter ueber.

    Ist das eine Wohnung von mehreren Wohnungen innerhalb eines Objekt, dann ist in der Regel der Vermieter fuer die Befuellung verantwortlich.

    Wenn Sie selbst zahlen wollen / muessen ist das eine individuelle Vereinbarung mit Ihren Vermieter wie Sie die Rechnung bezahlen.

    Wenn der Vermieter fuer die Befuellung verantwortlich ist, dann habe Sie in der Regel nur das zu bezahlen was ueber die monatlichen Betriebskosten vereinbart wurde.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    Bokiwi

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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