Rechtsgültigkeit außerordentliche Kündigung

  • Hallo zusammen,

    ich versuche verzweifelt herauszubekommen, wann eine außerordentliche Kündigung rechtsgültig ist. Ich habe diese außerordentliche Kündigung vor ca 4 Wochen meinem Vermieter zugestellt und bis jetzt hat er dieser Kündigung nicht widersprochen, sondern hält mich hin. Brauche ich eine Zustimmung der Vermieters zu dieser außerordntlichen Kündigung? oder ist sie mit Bestätigung, dass sie beim Vermieter eingegangen is, gültig?

    Könnt ihr mir vielleicht helfen?

    Vielen Dank!

  • Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muss nicht bestätigt werden. Wenn du beweisen kannst, dass das Schreiben in den Geschäftsbereich deines Vermieters gelangt ist, reicht es aus.

    Aber was ist das denn für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung, wenn du noch 4 Wochen in der Wohnung verbleibst. Da können die Gründe ja nicht so dolle sein, oder übersehe ich was?

  • Ich wohne noch in meiner alten Wohnung und wollte mit meinem Mann umziehen. Wir hatten den Mietvertrag ( ein 3-jahres Vetrag)für die neue Wohnung schon unterzeichnet und einen DSL Anschluss bestellt und dann kam der Hammer: Es gibt gerade für diese Wohnung keinen Anschluss mehr, obwohl alle anderen Wohnungen einen Anschluss besitzen. Und da mein Mann von zu Hause aus arbeitet, mussten wir die neue Wohung außerordentlich kündigen, da er sonst sein Geschäft nicht weiterführen kann.

    Nun hat der Vermieter der Wohnung nach Möglichkeiten gesucht, andere Mieter zu überzeugen, ihren Anschluss für uns aufzugeben - das hat aber bis jetzt nicht funktioniert und ich möchte einfach Gewissheit haben, dass meine Kündigung rechtsgültig ist. Bis jetzt hat der Vermieter aber noch nichts weiter dazu gesagt. Und da ich im 6. Monat schwanger bin, kann ich auch nicht noch mal 3 Monate warten, bis jemand auszieht oder seinen Anschluss aufgibt - das weiß der Vermieter auch. Wir haben noch keine Kaution und keine Miete für die Wohnung bezahlt (der Mietvertrag beginnt erst ab 1. April).

  • Wenn Sie den Vertrag jetzt schon zum 1.März normal kündigen, wären Sie in 3 Monaten(zum 30. Mai) raus. Bei einen 3-Jahresvertrag ist entscheidend, die genaue Angabe des Grundes oder ist es ein Kündigungsverzicht ?

    Wenn Ihnen im Mietvertrag kein DSL zugesichert wurde, ist das kein Grund zur außerordentlichen Kündigung.
    Ganze Regionen müssen ohne DSL leben.

    DSL geht doch auch, meines Wissens nach, über einen normalen Telefonanschluß

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (14. Februar 2012 um 10:28)

  • Zitat

    DSL geht doch auch, meines Wissens nach, über einen normalen Telefonanschluß

    Rischtisch, aber die Kapazität der Leitung ist begrenzt ab dem Verteiler, der irgendwo draußen die Straße versorgt. Da hieße es warten, bis die Telekom eine neue Leitung verlegt.

    Aber einen Grund für eine außerordentliche Kündigung kann ich nicht erkennen, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter einen DSL Anschluss zugesichert hat.

    Hier gäbe es nur noch zu prüfen, ob die Versorgung z.B. über Kabel Deutschland o.ä., oder Call & Surf über Funk möglich ist.

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  • Wir haben alle Möglichkeiten für einen Anschluss geprüft und es gibt leider gar nichts, was man da machen kann. Damit fehlt die Lebensgrundlage für uns und wir könnten die Miete nicht zahlen. Wir haben natürlich vor Unterzeichnung des Vertrages nach einem DSL Anschluss gefragt und dies wurde uns vom Vermieter, anderen Mietern, dem Hausmeister und auch von 1&1 bestätigt. Nach Abschluss des Vertrages konnten wir dann auch den 1&1 Vertrag abschließen und erst dann sagte uns 1&1, dass kein Anschluss mehr zur verfügung steht und auch nicht gebaut werden kann. Dies ist ein Sonderfall und der Vermieter hat bereits telefonisch sein Verständnis ausgedrückt und eben nach einer alternativen Lösung gesucht - genau wie wir. Aber wir sind zu keinem Ergebnis gekommen.

    Die Frage ist nun, brauche ich seine schriftliche Bestätigung, dass die Kündigung gültig ist oder gibt es einen Zeitraum, in dem er unserer Kündigung widersprechen kann / muss?

  • Zitat

    erst dann sagte uns 1&1, dass kein Anschluss mehr zur verfügung steht

    Wenn ich diesen Namen lese, dann fallen mir alle meine Sünden ein. Fakt dürfte sein, dass dieses Unternehmen nur durch Inkompetenz glänzt.

    Alles weitere zum Mietvertrag müssen Sie mit Ihrem verhinderten Vermieter schriftlich und nicht mündlich vereinbaren.

  • Da ich in der Branche arbeite muss ich jetzt 1&1 mal in Schutz nehmen.
    Die letzte Meile bzw. der direkte Hausanschluss sind in den meisten Fällen immernoch in Hand der ExMonopol Telekomiker. Da kann der alternative Anbieter machen was er will, wenn die Telekom keinen Port mehr frei hat bzw. zur Verfügung stellen kann ist er der doofe.

    Dies ist weder in der öffentlichen noch in der internen Verfügbarkeitsprüfung des Anbieters ersichtlich. Die prüft vieles, aber nicht die Verfügbarkeit eines einzelnen Ports.
    Ob wirklich ein Port zur Verfügung steht wird dann erst bei konkreter Order durch Rückmeldung der Telekom ersichtlich.
    Steht so natürlich alles im Kleingedruckten.

    Für den konkreten Fall, die Situation ist natürlich mies, jedoch ist die Nichtverfügbarkeit von DSL kein Grund für eine fristlose Kündigung.
    Hier wäre ein Aufhebungsvertrag mit einem verständigen Vermieter sicherlich der einfachste Weg. Inwiefern eine Kündigung vor Beginn des Mietvertrages rechtlich geregelt ist, habe ich mich noch nicht mit beschäftigt.

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