Breitbandanschluss

  • Guten Tag,

    im Mietvertrag sind unter dem Punkt Betriebskosten Kosten für Gemeinschaftsantenne bzw. Breitbandanschluss aufgeführt. Für diese und weitere Kosten wird ein montalicher Pauschalbetrag gezahlt. Was beinhaltet dieser Punkt? Bedeutet Breitbandanschluss, dass z.b. die analog Kabelfernsehen-Grundgebühren enthalten sind?

    Tim

  • Die Kabelgesellschaft verlangt für die Bereitstellung der TV-Programme eine Gebühr. Der Vertrag darüber wird mit dem Vermieter bzw. der Verwaltung abgeschlossen. Diese Kosten können laut Betriebskostenverordnung auf den Mieter umgelegt werden.
    Die Zahlung der Rundfunk-und Fernsehgebühr wird dadurch nicht aufgehoben. Diese ist wird von der GEZ erhoben und hat mit dem Mietrecht nichts zu tun.

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