Kautionkonto = Mietkonto ?

  • Hallo,
    meine Frage bezügl.einer bereits gezahlten Kaution: Zum Einzug am 1.9.2010 habe ich 3 MM Kaution bezahlt, aber zuzüglich der ersten Miete auf das vom V-mieter angegebene Kto. Kann ich heute noch die Trennung der Kaution von den Mietzahlungen, bei nur einem Konto und ca. 100 Mietern - wohl ein Risiko für Kautionen und mich?, verlangen?
    Gruß

  • Dank für den Link, der mir aber leider jetzt so direkt weiter hilft, wahrscheinlich habe ich mich auch sehr missverständlich ausgedrückt, aber u.U. wird meine Frage ja doch noch beantwortet?
    Jedenfalls vielen Dank für Deine Mühen.

  • Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Eigentümers auf ein separates Konto gestellt werden. Die Überweisung auf das Mietkonto ist kein Problem, nur danach muss es auf ein Kautionskonto überwiesen werden.

    Wir teilen dem Mieter dann z.B. mit, die Kaution in Höhe von ... wurde auf dem Kautionskonto ... bei der Spasskass XYZ hinterlegt.

    Im konkreten Fall würde ich mir eine Bestätigung/ Nachweis für die getrennte Anlegung der Kaution vom Vermieter / Verwaltung anfordern.

  • Kann ich heute noch die Trennung der Kaution von den Mietzahlungen, bei nur einem Konto und ca. 100 Mietern - wohl ein Risiko für Kautionen und mich?, verlangen?


    Das war latürnich ungeschickt.
    Ich würde den VM schriftlich hierauf hinweisen und um schriftliche Bestätigung bitten, dass von dem überwiesenen Gesamtbetrag i.H.v. XX € ein Betrag i.H.v. YY € als Kaution vorgesehen war. Und mich für das Büroversehen entschuldigen.

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