Kündigung ohne Grund :-(

  • Ich habe zum Ende des Septembers von meiner Hausverwaltung eine Kündigung des Mietverhältnisses erhalten. Ich soll nun zum 31.12.2009 meine Wohnung laut Mietvertragsvereinbarungen, also Wände weiß gestrichen und Räume besenrein verlassen. Schlüsselübergabe und Abnahme soll am 30.12.2009 sein. Das scheint ja auch soweit ganz normal zu sein, und die Kündigungsfrist von 3 Monaten halten sie ja auch ein. Doch steht in dem Kündigungsschreiben keine Begründung der Kündigung. Das Ganze verwundert mich schon sehr, da ich jetzt über 9 Jahre in dieser Wohnung wohne, und mir nichts zu Schulden kommen lassen habe.
    Kann ich denn Einspruch gegen diese Kündigung erheben, oder muss ich mir jetzt eine andere Bleibe suchen?
    Bitte helft mir!

  • Hallo Ashton,

    Um einen unbefristeten Mietvertrag zu kündigen, bedarf es keinerlei Begründung. Bei der Kündigung müssen nur gewisse Formen und Fristen beachtet werden. Wenn diese beachtet wurden, hat man kaum eine Chance. Wobei, auch wenn der Vermieter eine an sich wirksame Kündigung ausgesprochen hat, muss der Mieter die Wohnung nicht räumen, wenn in seiner Person ein Härtegrund gegeben ist. Der Mieter kann in diesem Fall der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietvertrages verlangen. Prüfe, ob bei dir ein Härtegrund vorliegt, am Besten mit Hilfe einer Rechtsberatung!

    Der Mietfuchs

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