Mahnung über ungeklärten Betrag?!?

  • Hallo,
    mein freund und ich wohnen seit dem 15.1. zusammen.
    heute erhielten wir einen brief der vermieter über eine 2.mahnung von 190€.
    wir können uns das nicht erklären,da uns beim unterschreiben des mietvertrages folgendes gesagt wurde:
    1. miete immer zum 1. des monats bezahlen ( haben wir gemacht )
    2. da wir am 15. eingezogen sind müssen wir bei kündigung auch zum 15. wieder ausziehe, so würde sich das.mit der miete wieder ausgleichen da wir am 1. bezahlen aber am 15. dann schon ausziehen würden.

    mein freund hat nachgerechnet die 190€ kònnten die miete vom 15.1. - 30.1. sein
    aber uns wurde doch etwas anderes gesagt.
    zumal dies die angeblich 2. mshnung ist aber wir haben vorher noch nichts erhalten oder wurden angesprochen.
    danke schonmal für mògliche hilfen!!!

    liebe grüße
    vanhani

  • Zitat

    da wir am 15. eingezogen sind müssen wir bei kündigung auch zum 15. wieder ausziehe,

    Wie kommt ihr darauf? Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter sein und gilt dann zum Ende des übernächsten Monats. Also nix mit 15.

    Oder habt ihr vertraglich etwas anderes zu euren Gunsten ausgemacht?

  • vanhani:

    "mein freund und ich wohnen seit dem 15.1. zusammen.
    heute erhielten wir einen brief der vermieter über eine 2.mahnung von 190€."
    Wird wohl die Miete 15.-31.1. gewesen sein.

    "folgendes gesagt wurde:"
    Gesagt... Was interessiert mich mein (dummes) Gerede von gestern...? (Bitte nicht falsch verstehen!)

    "1. miete immer zum 1. des monats bezahlen"
    Falsch: Lt. § 556b BG B ist die Miete zu zahlen (Eingang auf Empfängerkonto) bis zum 3. Werktag (also Bankenarbeitstag) des Monats für den Monat.

    "da wir am 15. eingezogen sind müssen wir bei kündigung auch zum 15. wieder ausziehe, "
    Wie bereits gesagt: Njet, sondern zum Monatsletzten.

    "mein freund hat nachgerechnet die 190€ kònnten die miete vom 15.1. - 30.1. sein"
    Falsch, zum 31.01.

    "aber uns wurde doch etwas anderes gesagt."
    Schall und Rauch...

  • Ein Sprichwort sagt: 'Lesen bildet' ;)

    Schauen Sie einfach einmal in den von Ihnen unterschriebenen Mietvertrag. Dann werden sich Ihre Fragen sicherlich von selbst beantworten.

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