Nach 1 Jahr noch Nachzahlungsforderung

  • Nabend

    wir sind vor genau 1 Jahr umgezogen. Die alte Wohnung hatten wir bis zum 31.03.2011 noch angemietet, haben sie aber nach dem 15. Februar nur noch zum streichen und säubern betreten.
    Die Abrechnung und Nachzahlung kam dann im Juli, wie immer von der techem. Wir hatten eine relativ hohe Nachzahlung, ich meine was um die 350 €. Ich muß morgen mal in die Papiertonne abtauchen, da ich die Woche erst alles von der alten Wohnung entsorgt habe :rolleyes:
    Wir haben für die ersten 3 Monate auch normal unsere Miete und auch Nebenkosten entrichtet.

    Heute kommt ein handgeschriebener Brief der Vermieterin mit der Aufforderung weitere 85 € Anteilig für Wasser und Müll zu zahlen. Wir haben noch nie eine seperate Abrechnung für diese 2 Posten erhalten, wie mir jetzt auffiel.

    Beigelegt waren 2 Kopien für Wasserabrechnung und Müll. Darauf sehe ich auch, das die Tonne insgesamt 11 mal rausgestellt wurde, davon 7 mal im ersten Vierteljahr und davon 4 mal,wo wir gar nicht mehr dort waren. Darf sie uns das anrechnen?

  • zu wenig Fakten, daher kann ich nur mutmaßen:

    die Abrechnung vom Juli scheint wohl für den Zeitraum 2010 gewesen zu sein, die nun zugegangene für die 3 Monate 2011.

    Somit wäre es schon korrekt.

    Für weitere Einzelheiten bitte die konkreten Eckdaten (monatl. Vorauszahlungen, Zeiträume, Nebenkostenarten, Umlageschlüssel...) der jeweiligen Belege und zum Vergleich noch die Angaben zu den früheren Abrechnungen.

  • hallo

    ich habe heute sämtliche unterlagen von der alten wohnung aus der tonne geholt und nachgeschaut. :o die abrechnung ist auf den 31.3.2011 datiert und umfasst warmwasser, heizung, müll und kaltwasser.

    somit dürfte ihre abrechnung ja hinfällig sein, zumal sie auf ein stück papier hingekritzelt ist.

    ich kopier das jetzt, schreib ein paar nette worte dazu und hoffe, das wir nie wieder was hören.

  • Zitat

    somit dürfte ihre abrechnung ja hinfällig sein, zumal sie auf ein stück papier hingekritzelt ist.

    Hier irrt der Amazonengel.

    Die Abrechnung ist für die 3 Monate aus 2011, in denen ihr dort noch offiziell gewohnt habt. Diese Abrechnung dürfte euch sogar noch Ende diesen Jahres erreichen, damit ihr sie bezahlen müsst.

    Auf ein Stück Papier hingekritzelt sieht zwar nicht so schön aus, aber wenn zu erkennen ist, was damit gemeint ist, ist es doch ausreichend.

    Natürlich sieht solch eine Abrechnung, ausgedruckt auf Büttenpapier besser aus. Aber nicht jeder/jede hat Drucker und Papier.

  • hallo

    ich habe heute sämtliche unterlagen von der alten wohnung aus der tonne geholt und nachgeschaut. :o die abrechnung ist auf den 31.3.2011 datiert und umfasst warmwasser, heizung, müll und kaltwasser.
    .


    ich zitiere mal meinen text. :p
    die abrechnung selbst erfolgte am 20.7.2011. also verlangt sie jetzt nochmal die nachzahlung, die wir ja schon geleistet haben.

  • Amazonengel:

    "wir sind vor genau 1 Jahr umgezogen. Die alte Wohnung hatten wir bis zum 31.03.2011 noch angemietet"
    OK

    "Die Abrechnung und Nachzahlung kam dann im Juli, wie immer von der techem."
    OK

    "Heute kommt ein handgeschriebener Brief der Vermieterin mit der Aufforderung weitere 85 € Anteilig für Wasser und Müll zu zahlen. Wir haben noch nie eine seperate Abrechnung für diese 2 Posten erhalten, wie mir jetzt auffiel."
    Ist auch recht ungewöhnlich und m.E. auch nicht i.O.
    Euch steht eine Betriebskostenabrechnung zu, auf welcher ALLE Kosten bis zum 31.03.2011 aufgeführt sind.

    "Beigelegt waren 2 Kopien für Wasserabrechnung und Müll."
    Aufbewahren.

    "Darauf sehe ich auch, das die Tonne insgesamt 11 mal ..."
    Ist unerheblich. Ihr habt die Müllgebühren bis 31.03. zu zahlen.

    "ich habe heute sämtliche unterlagen von der alten wohnung aus der tonne geholt und nachgeschaut."
    Ähem, wurde die tonne noch nicht geleert? (Solche) Unterlagen bewahrt man DREI Jahre auf!! Schlampereien kosten... Dein Geld.

    "die abrechnung ist auf den 31.3.2011 datiert und umfasst warmwasser, heizung, müll und kaltwasser."
    Falls bereits alles abgerechnet wurde, kann die VM nichts doppelt verlangen, das wäre Betrug(sversuch) (§ 261 StGB).

    PS: Bei Deinem Durcheinander helfen die blödsinnigen Smileys auch nicht weiter.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (9. Februar 2012 um 17:28)

  • Zitat

    also verlangt sie jetzt nochmal die nachzahlung, die wir ja schon geleistet haben.

    Und das will ich ganz einfach bezweifeln. Bei deiner Buchführung rein in die Tonne, raus aus der Tonne, spreche ich dir den Überblick ab.

  • Und das will ich ganz einfach bezweifeln. Bei deiner Buchführung rein in die Tonne, raus aus der Tonne, spreche ich dir den Überblick ab.


    Noch nie was von Buchtonnen- oder Tonnenbuchführung gehört??
    Oder Tonne gleich Rundablage... Ach, wie luschtich...:D

  • oh 2 scherzkekse...na kein problem! es gibt andere foren, wo man vielleicht etwas netter behandelt wird!

  • 1. Frage: Haben Sie denn überhaupt schon eine Abrechnung der Nebenkosten für 2011 erhalten. So schnell ? Das würde mich wundern !

    2. Frage: Sind die Müllgebühren Bestandteil der Nebenkostenabrechnung ?

    Einfach mal einen Brief mit Forderungen schreiben ist keine Nebenkostenabrechnung.

    Informieren Sie die Dame entsprechend. Viele von den Vermietern haben gar keine Ahnung von einer ordentlichen Erstellung der Abrechnung; da sollte man fürs Erste sanft darauf hinweisen.

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