Es zieht im Schlafzimmer

  • Ich habe folgendes Problem. Ich wohne seit 1 1/2 jahren in einer Mietwohung unterm Dach. Das Haus ist Baujahr 1957. Jeden Winter merkt man die Kälte von draußen. Wir haben im Schlafzimmer ein Fenster (Kippfenster) 100% so alt wie das Haus selber und es zieht wie hulle. Das Dach in der Schräge ist nicht Gedämmt und eine Große Wand ist eine Außenwand. Die ist immer sehr kalt.
    Seit es so kalt dieses jahr ist, habe ich Schnupfen und jetzt auch ne Nasennebenhölenentzündung da wir die Heizung Nachts immer ganz aufdrehen müssen. Ca. 19°C schaffen wir im Raum nachts zu heizen, aber auch nur bei aufgedrehter heizung. Wir haben keine andere Möglichkeit als, mit der Kopfseite direckt an der Außenwand zu liegen und auch ca 40 cm von der Heizung entfernt.

    Meine Frage ist:
    -Ist der Vermieter verpflichtet eine gewisse Grunddämmung am Haus vorzunehmen?
    -Muss der Vermieter ggf. das Fenster austauschen?
    -Da das Fenster schon min.30 Jahre alt ist, ist nicht längst schon eine "Modernisierung" fällig?
    -Was muss ich als Mieter ertragen?

  • Zitat


    Ca. 19°C schaffen wir im Raum nachts zu heizen, aber auch nur bei aufgedrehter heizung. Wir haben keine andere Möglichkeit als, mit der Kopfseite direckt an der Außenwand zu liegen und auch ca 40 cm von der Heizung entfernt.

    Doch es gibt eine: Ordentliche Bettwäsche kaufen.
    Und das spart auch noch jede Menge Heizkosten.
    19° C im Schlafzimmer? Manche mögen's eben heiß

    Zitat

    Meine Frage ist:
    -Ist der Vermieter verpflichtet eine gewisse Grunddämmung am Haus vorzunehmen?


    Da bin ich mir nicht sicher, ob es eine solche gesetzliche Regelung bereits gibt.

    Zitat

    -Muss der Vermieter ggf. das Fenster austauschen?


    Kann hier nicht beurteilt werden.

    Zitat

    -Da das Fenster schon min.30 Jahre alt ist, ist nicht längst schon eine "Modernisierung" fällig?


    Das hat nichts mit dem Alter, sondern eher etwas mit der Funktionstüchtigkeit zu tun

    Zitat

    -Was muss ich als Mieter ertragen?


    Alles. Mir ist dazu keine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Höhe des Ertragens von Leid bewußt.

    Eventuell wäre ein Wohnungswechsel hilfreich.

  • Zitat

    -Ist der Vermieter verpflichtet eine gewisse Grunddämmung am Haus vorzunehmen?

    Alles zum Thema Wärmedämmung hinter diesem Link:

    Energieeinsparverordnung / EnEV 2009 bei Baulinks.de

    Zitat

    -Muss der Vermieter ggf. das Fenster austauschen?

    Antwort siehe Kolinum

    Aber

    Zitat

    Fenster (Kippfenster) 100% so alt wie das Haus selber

    müsste nach meiner Berechnung rund 55 Jahre und nicht 30 Jahre alt sein.

    Zitat

    -Da das Fenster schon min.30 Jahre alt ist, ist nicht längst schon eine "Modernisierung" fällig?

    Grundsätzlich nein, hängt eher vom Einzelfall ab. Aber bedenke, eine Modernisierung geht meist mit einer Beteiligung des Mieters einher. Mietrecht - Mieterhöhung nach Modernisierung

    Zitat

    -Was muss ich als Mieter ertragen?

    Vielleicht einen Umzug in eine neue Wohnung, wo die Wände und Decken besser gedämmt sind und die Fenster aus Dreifachisolierglas bestehen?

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