Eigentumswechsel - Ist Mietvertrag noch gültig

  • Hallo,
    folgende Situation. Wir (3 Personen) leben seit 12 Jahren in einem alten Bauernhaus zur miete. Wir haben uns aber vor 1 Jahr ein Haus gekauft und sind am renovieren. Zum 28. Februar soll das Haus in dem wir noch zur Miete wohnen verkauft werden. Der neue Eigentümer droht damit, das wir am 28. Februar ausziehen müssen und halt in ein Hotel ziehen müssen. Ihm egal, der Verkäufer verkauft ihm das Haus so laut "Noch" Besitzer zum 28. Februar leer. Kann der neue Besitzer uns zum 28. Februar, also in 27 Tagen vor die Tür setzen? Da wir mit der Renovierung noch nicht fertig sind können wir noch nicht umziehen, erst im August. Darauf hin meinte der neue Besitzer müsse er von uns nicht nur die bisherige Miete, sondern auch seine zusätzlichen Kosten für sein Darlehen monatlich berechnen. Das wäre eine Erhöhung von 40%. Ich hoffe jemand kann mir recht schnell einen Rat geben, da der 28. Februar ja schon in 27 Tagen ist.
    LG :confused::(

  • Die Forderung des Vermieters, die Wohnung am 28.2. zu räumen verbuchen Sie als Lachnummer. Es ist nicht Ihr Problem, wann er sein Haus verkauft. Der neue Eigentümer übernimmt den Mietvertrag so wie er bisher war.

    Solange Sie keine schriftlich begründete Kündigung erhalten brauchen Sie in keiner Weise reagieren. Sollte dennoch eine kommen, so widersprechen Sie schriftlich mit Bezug auf den nachfolgend genannten Parapraphen.

    BGB § 573 c Fristen der ordentlichen Kündigung
    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    Für den Vermieter sind daher die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Kündigungsfristen maßgebend:
    bei einer Mietzeit bis zu 5 Jahren: 3 Monate
    bei einer Mietzeit von 5 Jahren bis 8 Jahren: 6 Monate
    Bei einer Mietzeit ab 8 Jahren: 9 Monate

    Für Sie also 9 Monate !

  • Hallo Betze,
    meinem Vorredner schliesse ich mich an und darf Dich an den Spruch erinnern: Kauf bricht nicht Miete.
    Ich schätze, Ihr könnt Euch diesbezüglich entspannt zurücklehnen.
    Sollten unangenehme Zeitgenossen demnächst vor der Tür stehen: auf das BGB verweisen und Tür schliessen.
    Halte uns doch bitte mal auf dem Laufenden. ;)

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da bin ich ja erleichtert. Hatte schon schlaflose Nächte deshalb. Habe morgen wieder ein Gespräch mit dem baldigen Besitzer. Werde berichten wie es war.
    Vielen Dank nochmal, das hat mir wirklich viel geholfen. Grüße Betze:)

  • Hallo,
    nach dem Gespräch mit den jetzt neuen Besitzern des Hauses, haben wir uns geeinigt, dass wir Abklären wann wir in unser neues Haus (derzeit noch im Rohbau) einziehen können. Gewünschter Termin der neuen Besitzer ist der 01.07.2012. Jetzt hatten wir letzte Woche wieder ein Gespräch in dem wir ihnen sagten, dass der 01.07.12 für uns unmöglich ist. Darauf hin hieß es, dass sie ihre Wohnung schon gekündigt haben und sie bzw. ihr Vermieter die Kündigung nicht zurück zieht. Sie wollen/müssen am 01.07.12 einziehen :confused:. Ich werde noch wahnsinnig. Da wir in das Haus gegenüber ziehen verspricht das dann nicht gerade zu einer guten Nachbarschaft wenn wir jetzt mit unserer gesetzlichen Kündigungsfrist kommen. Aber wahrscheinlich bleibt uns nichts anderes übrig. Alles dumm gelaufen. :(:(

  • Hallo Betze,

    "nach dem Gespräch mit den jetzt neuen Besitzern des Hauses,"
    Zunächst eine Korrektur: Es sind die neuen Eigentümer, bzw. für Euch die neuen Vermieter.

    "Jetzt hatten wir letzte Woche wieder ein Gespräch in dem wir ihnen sagten, dass der 01.07.12 für uns unmöglich ist. Darauf hin hieß es, dass sie ihre Wohnung schon gekündigt haben und sie bzw. ihr Vermieter die Kündigung nicht zurück zieht. Sie wollen/müssen am 01.07.12 einziehen."
    Das ist deren Problem.

    "... wenn wir jetzt mit unserer gesetzlichen Kündigungsfrist kommen."
    1. Darüber müsst Ihr die VM nicht aufklären.
    2. Haben die neuen Eigentümer sich Euch ggü. bis jetzt überhaupt rechtssicher als die Neuen identifiziert (mit Bescheinigung des alten VM's? Oder des alte VM hat Euch schriftlich über den neuen VM informiert?
    3. Hat der neue VM Eich bereits schriftlich gekündigt? Wenn ja, wann und zu welchem Termin?

  • Hallo Berny, hallo Kolinum,

    2. Haben die neuen Eigentümer sich Euch ggü. bis jetzt überhaupt rechtssicher als die Neuen identifiziert (mit Bescheinigung des alten VM's? Oder des alte VM hat Euch schriftlich über den neuen VM informiert?

    - NEIN

    3. Hat der neue VM Eich bereits schriftlich gekündigt? Wenn ja, wann und zu welchem Termin?

    - NEIN
    Wir haben noch keine schriftliche Kündigung und wir haben auch nicht gekündigt.
    Ich weiß nicht warum unsere neuen Vermieter so "blauäugig" sind und ihre Wohnung kündigen ohne von uns eine schriftliche Zusage bekommen zu haben.

    Bis jetzt wurde immer nur darüber gesprochen, dass unsere neuen Vermieter bis zum 01.07. einziehen wollen.
    Nichts schriftlich. Ich weiß, dass wir rechtlich auf der "sicheren Seite" sind, da wir wie schon geschrieben noch nicht gekündigt wurden und auch nocht nicht gekündigt haben. Nur zwischenmenschlich stehen wir unter Druck, da ja unsere Vermieter auch unsere neuen Nachbarn werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Betze (7. März 2012 um 14:55)

  • Na also, Betzte, nix ist bis jetzt dumm gelaufen, könnt Euch weiterhin entspannt zurücklehnen.
    Der (neue, wenn er als solcher wasserdicht feststeht) VM hat eine KdgFrist von 9 Monaten, und Ihr von drei Monaten.
    Er kann sich ja schon mal ein preiswertes Hotel mit Langzeitabo suchen...:p:D

  • sehe ich genauso wie Berny

    und Thema Nachbarschaft, warum solltet ihr auf euer Recht verzichten, nur wegen der guten Nachbarschaft? Ich würde offen ansprechen dass der 1.7. nicht möglich sein wird und was der neue Eigentümer macht kann Euch eigentlich egal sein.

    Der neue Eigentümer könnte euch ja finanziell unter die Arme greifen damit der Umbau schneller voran geht und ihr früher ausziehen könnt, aber ansonsten würde ich mich auf keinen faulen Kompromiss einlassen.

    http://www.bmgev.de/mietrecht/tipp…merwechsel.html

    2 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (7. März 2012 um 15:08) aus folgendem Grund: Link ergänzt

  • Der neue Eigentümer könnte euch ja finanziell unter die Arme greifen damit der Umbau schneller voran geht und ihr früher ausziehen könnt, aber ansonsten würde ich mich auf keinen faulen Kompromiss einlassen.


    Richtig... Der sollte ruhig etwas blu*en!:p:D

  • Naja was heisst bluten, er soll sich voher informieren was rechtlich möglich ist und entsprechend einplanen und nicht erst handeln und dann doof da sitzen. Zahlt sich aus vorher zu informieren.

  • Ist doch rechtlich alles in Butter.

    Zitat


    Nur zwischenmenschlich stehen wir unter Druck, da ja unsere Vermieter auch unsere neuen Nachbarn werden.

    Da sollten Sie die Seelsorge oder einen Psychiater konsultieren.

  • Da sollten Sie die Seelsorge oder einen Psychiater konsultieren.


    Nää, Souveränität ist angesagt...
    Und was das Verhalten dieses neuen Möchte-VM anbetrifft, so erinnere ich mal an eine Textpassage aus Neil Diamonds Lied "Stargazer": "The higher the top, the longer the drop"...:D

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