Probleme mit Vermieter

  • Hallo zusammen,

    Zum Sachverhalt: Meine Mitbewohnerin und ich haben fristgerecht zum 1.5. gekündigt. Allerdings haben wir mit unseren Vermietern (leider nur telefonisch) vereinbart, dass wir einen Nachmieter suchen dürfen. Da meine Mitbewohnerin bereits eine Wohnung (näher an der Arbeit) gefunden hat zum 1.3. und ich aus berufl. Gründen in eine andere Stadt umziehen möchte.
    Unsere Vermieter sind etwas älter und anscheinend mit der Situation überfordert. Momentan kann man auch überhaupt nicht mehr vernünftig mit ihnen reden, sie streiten Sachen ab, die unter Zeugen gesagt wurden, verbreiten Unruhe im Haus.
    Zudem möchten sie jetzt auch noch Freunde in die Wohnung einquartieren, zum 1.5. Nachmieter, die zumutbar sind, möchten sie dennoch kennenlernen?! Es wird jeden Tag die Meinung geändert..
    Jetzt meine Frage, was könnten wir tun, um doch noch früher aus dem Mietvertrag raus zukommen? Könnten wir auf Grund von Wasserflecken/Schäden sonderkündigen? Das ist nun zum wiederholten Male passiert. Das Dach müsste neu gemacht werden, 2x hatten wir die Schäden gemeldet, einmal hieß es "man solle es beobachten", beim anderen Male wurde an anderer Stelle die Wand neu tapeziert..
    Nun ist es wieder aufgetreten, in mehreren Zimmer...

  • 1. Kein Vermieter muss Nachmieter akzeptieren, die der ausziehende Mieter anbringt, es sei, dass die Nachmieterstellung im Mietvertrag vereinbart ist. Also hier habt ihr schlechte Karten und werdet bis zum 31.03. die Miete bezahlen dürfen.

    2. Und noch einmal schlechte Karten, denn Wasserflecken an der Decke und anderswo berechtigen nicht zur fristlosen Kündigung. Da muss schon mehr passieren, z.B. die ganze Decke einstürzen, oder die Bude abbrennen.

  • Meine Mitbewohnerin und ich haben fristgerecht zum 1.5. gekündigt.
    was könnten wir tun, um doch noch früher aus dem Mietvertrag raus zukommen?
    Könnten wir auf Grund von Wasserflecken/Schäden sonderkündigen?


    1. Weder 1.5. noch 31.03., sondern zum 30.04.
    2. Euch mit dem VM auf einen früheren Termin schriftlich(!) zu einigen.
    3. Njet.

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