Liebes Forum,
ich bekam heute meine Nebenkostenabrechnung für 2011, und zum ersten Mal stand ein Hinweis darauf, dass die Kontoführungs- und Steuerberatergebühren in dieser Abrechnung noch nicht berechnen wurden, jedoch für 2012 berechnet werden.
Ich dachte, dass diese o.g. Kosten als Verwaltungskosten gelten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Hat sich in 2012 etwas geändert?
Danke
Goldmund