Mietkaution vs. Abschlussrechnung

  • Hallo,

    ich habe letzte Woche Donnerstag meine Abschlussrechnung + Restkaution bekommen, die Wohnung wurde zum 30.06.2011 gekündigt.Die Kaution betrug 2x Netto Kaltmiete = 800€. Im Übergabe Protokoll wurde vermerkt dass die Küche raus muss und dahinter noch weiß getrichen werden musste, mit Terrakotta Farbe wurde sie von mir mal gestrichen, was dann auch passiert ist. Mehr steht nichts drin zwecks was noch für arbeiten zu machen sind. Die Nk betragen 78 € das ist soweit ok. Was als erstes aufgefallen ist, dass die Zinsen bei den 800€ fehlen (§ 551BGB Absatz 3: Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten) dann wurde ein Schloßwechsel, Profilblech, Spiegelanbau/Haken/Lampe im Bad berechnet (280€) , desweitern wurde eine Endreinigung von 200€ angeben. Darf mein alter Vermieter mir das wirklich in Rechnung stellen, da dies ja nicht im Übergabe Protokoll auftaucht ?

    mfg bolle

    Einmal editiert, zuletzt von bolle (30. Januar 2012 um 11:59)

  • bolle:

    "Mehr steht nichts drin zwecks was noch für arbeiten zu machen sind."
    Ist schon mal günstig.

    "Was als erstes aufgefallen ist, dass die Zinsen bei den 800€ fehlen (§ 551BGB Absatz 3: Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten)"
    Richtig, die Mietkaution ist zu verzinsen.

    "dann wurde ein Schloßwechsel, Profilblech, Spiegelanbau/Haken/Lampe im Bad berechnet (280€) , desweitern wurde eine Endreinigung von 200€ angeben. Darf mein alter Vermieter mir das wirklich in Rechnung stellen, da dies ja nicht im Übergabe Protokoll auftaucht ?"
    Nein, denn dies sind 1. keine versteckten Mängel, welche noch sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache hätten reklamiert werden können; 2. war die sechs-Monate-Frist ohnehin überschritten und 3. hätte der ehem. VM zunächst Dich zur Mängelbeseitigung auffordern müssen.

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