Nach der Untermietvertrags, wohnen bleiben?

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem, mein EXfreund ist Hauptmieter der Wohnung ich hatte einen Untermietvertrag mit ihm.
    Diesen hat er mir Anfang Jan ( glaub am 8.) zum 31.1. gekündigt.

    In diesem Zeitraum eine Wohnung zu finden, die dann auch noch von der Arge genehmigen zu lassen und dann den Umzug geregelt zu bekommen sowie eine Erstaustattung und Renevierungskosten übernahme usw.. ist sehr unwahrscheinlich das man dies schafft.

    In 2 Tagen ist nun der 31.1. der Stand der Dinge sieht folgendermassen aus:

    1. Wohnung ist bereits von der Arge genehmigt, der dazugehörige Makler hat alle Unterlagen an den Vermieter überreicht und ich warte seit Di. nun auf postive Nachrichten ( Mietvertrag sowie Schlüssel und einzugstermin)

    2.te Wohnung liegt der Genehmigungsantrag bei der Arge, Vermieter sagt sobald dieser durch ist macht er Mietvertrag fertig usw...

    In meinen Augen habe ich fast das unmögliche geschafft aber mein Exfreund ist dies egal und er pocht nun dadrauf das ich am 31. raus sein muss.

    Da mir aber nun die Zeit wegrennt und ich es für sehr unwahrscheinlich halte, dies bis zum 31 zu schaffen da es ja nur noch 3 Tage sind.

    Ist meine Frage wie sieht in so einem Fall die gesetzliche Lage aus, darf er sozusagen meine Sachen am 31 aus dem Fenster werfen oder gibt es bei Untermieterverträgen auch etwas wie Räumungsklage / Räumungsfrist usw...?
    Und an wen kann ich mich wenden?

    Warum ich erst so spät nachfrage ist zum einen hatte ich die Hoffnung das ich es packe hier rechtzeitig raus zu sein zum anderen ich die Hoffnung hatte das er von sich aus sagt oki 1 oder 2 wochen länger bekommen wir hin.

    Doch leider ist dem nicht so, er zeigt sich von der schlechtesten Seite, zb hatte er mir anfang letzter woche noch gesagt das wir es bissel verlängern und nun heute sagt er wieder nein...

  • Hallo LadyBonsai,

    wenn er dich mit körperlicher Gewalt 'rausschmeissen will, geh' zur Polizei.
    Hast Du in Deinem untergemieteten Raum eigene Möbel/Hausrat?

  • Hi Berny

    ich wohne momentan wie gesagt noch dort, und habe zwar keine eignen Möbel hier aber Hausrat wie private Unterlagen / Klamotten usw.

    Ich habe auch keinen eignen Raum in der Wohnung, der Untermietvertag beläuft sich auf die Mitbenutzung der allg. Zimmer.

    Und ich habe keine andere Möglichkeit iwo anders unterzukommen als hier oder im Frauenhaus ( letzte Möglichkeit aber dann müsste ich mich von meinem Hund trennen und wüsste nicht wohin mit meinen Sachen ( der Hund ist für mich die letzte Stütze da ich früher schonmal sehr unter angstzuständen und drepressionen gelitten hab und merke das dies unter dieser situation wieder zunimmt)

    Es ist ja meine Frage ob er das recht nach dem 31.1 hat mich "gewaltsam" rauszuwerfen oder ob es selbst bei einer Kündigung noch eine fristverlängerung ( Räumungsklage / Räumungsfrist etc) von gesetzlicher Seite geben könnte?

    Wie gesagt ich will nicht zum "Mietnormaden" mutieren, mir geht es im höchstfalle um 1-2 Wochen...

    Einmal editiert, zuletzt von LadyBonsai (28. Januar 2012 um 23:44)

  • Hi LadyBonsai,

    "ich wohne momentan wie gesagt noch dort, und habe zwar keine eignen Möbel hier aber Hausrat wie private Unterlagen / Klamotten usw.
    Ich habe auch keinen eignen Raum in der Wohnung, der Untermietvertag beläuft sich auf die Mitbenutzung der allg. Zimmer."
    Also scheint der Termin 31.1. rechtmässig zu sein. Wenn Du nicht freiwillig gehst, müsste er Dich räumungsklagen. Soweit das Mietrecht.
    Für die anderen Probleme kann ich Dir (leider) keine Hilfestellung geben, da ganz private Angelegenheit(en).

  • ja aber genau dadrum gehts ja auch...

    Was passiert am 1.?

    a)Er ruft die Polizei, diese setzen mich samt Zeug vor die Tür und nehmen mir den Schlüssel ab?

    b) Er kann / darf mich nicht ohne Räumungsklage vor die Tür setzen? Und muss diese erst beantragen usw..

    LG

    LaBo

  • LadyBonsai:

    "Was passiert am 1.?"
    God only knows, sangen seinerzeit die Beach Boys.

    "a)Er ruft die Polizei, diese setzen mich samt Zeug vor die Tür und nehmen mir den Schlüssel ab?"
    Neee, die P. ist nicht privater Erfüllungsgehilfe, sondern nur auf Anforderung für Sicherheit eines Gerichtsvollziehers zuständig.

    "b) Er kann / darf mich nicht ohne Räumungsklage vor die Tür setzen?"
    Nein. Er müsste erst die Räumumgsklage veranlassen und einen rechtsgültigen Titel vom Gericht haben (kann je nach "Auftrags"lage bis zu einem Jahr dauern. Wenn Du Dich weigerst, müsste der Kläger die Zwangsräumung durch den GV veranlassen, und der müsste dann einen Termin für den Antragsteller haben. Und das kann alles dauern...

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