Betriebskostenbeteiligung bei Sanierung

  • Hallöchen.help me- Habe eine wichtige Frage.

    Ich habe in 2009 ein Dachgeschoßrohling in einem Mehrfamilienhaus erworben. Dieser befindet sich zur Zeit im Außbau,mit der Sanierung wurde erst in 11/ 2011 begonnen.Heute kam ein Brief von der Hauswerwaltung,in dem stand ich soll die anteiligen Betriebskosten i.H.v. ca. 3000,- € für das Jahr 2011 nachzahlen.
    Da ich das Dachgeschoss noch gar nicht nutze, bin ich der meinung ich muß die betriebskosten nicht zahlen-erst ab fertigstellung. gibt es dazu vielleich einen urteil oder wie seht ihr das?

  • Ich habe in 2009 ein Dachgeschoßrohling in einem Mehrfamilienhaus erworben.
    Da ich das Dachgeschoss noch gar nicht nutze, bin ich der meinung ich muß die betriebskosten nicht zahlen-erst ab fertigstellung.


    ... und wer bezahlt(e) die Betriebskosten während der Ausbauphase?

  • Hi berny.

    das einzige was genutzt wird ist der baustrom. dies wird von mir monatlich bezahlt.(da ich einen extra stromzähler habe).mehr nicht(in der abrechnung sind aber heizkosten,instandhaltungskosten,hausmeisterkosten etc.-was ich aber nicht nutze. )

  • Zitat


    das einzige was genutzt wird ist der baustrom.dies wird von mir monatlich bezahlt.(da ich einen extra stromzähler habe).

    Das ist richtig, denn diese wurden Ihnen auch nicht berechnet.

    Zitat

    in der abrechnung sind aber heizkosten,instandhaltungskosten,hausmeisterkosten etc.

    Auch diese sind, dem Grunde nach, richtig.

    Maßgebend für die Berechnung ist das Eigentumsverhältnis, nicht ob Sie das Eigentum nutzen oder in welcher Form auch immer verwalten.
    Sie sind immer mit dem Miteigentumsanteil bei den Grundkosten dabei.
    Heizungskosten setzen sich zusammen aus einem Grundkosten- und einen Verbrauchsanteil zusammen. Der Grundkostenanteil (30%) zahlen Sie immer mit, egal ob Sie heizen oder nicht. Das gleiche gilt für Hausmeister, Versicherungen, Instanhaltung und auch noch eventuelle Rücklagen. Bei den Letztgenannten sind Sie immer entsprechend Ihrer Miteigentumsanteile dabei.

    Auch Wohneigentum kostet !

    Ich hoffe, das Füchslein ist nun wirklich etwas schlauer geworden.

  • Hi berny.
    das einzige was genutzt wird ist der baustrom. dies wird von mir monatlich bezahlt.(da ich einen extra stromzähler habe).mehr nicht(in der abrechnung sind aber heizkosten,instandhaltungskosten,hausmeisterkosten etc.-was ich aber nicht nutze. )


    Ob Du etwas nutzt oder nicht, ist nicht relevant. Wichtig sind hier die vertraglichen Vereinbarungen.
    Falls es sich hier um Wohnungseigentumsrecht handeln sollte, wärest Du in bspw. einem Vermieterforum bessser beraten.

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