Hallo zusammen,
ich Versuche Euch die Situation kurz zu erklären und hoffe vielleicht von Euch Rat und Erfahrungsaustausch zu erhalten.
Und zwar habe ich am 01.01.2012 den Mietvertrag für die neue Wohnung mit Mietbeginn zum 01.02.2012 unterschrieben.
Alles soweit so gut, .....
Mitte Januar erhielt ich von einem Anwalt ein Schreiben, das der Mietvertrag der am 01.01.2012 unterzeichnet wurde nach §123 Abs: 1 BGB angefochten wird und die Mietwohnung zum 01.02.2012 nicht zur Verfügung gestellt wird.
Als Grund wurde von meinem zukünftigen Vermieter angegeben, das ich es nicht erwähnt habe, das ich mit meinem momentanen Vermieter einen Rechtsstreit der über einen Vergleich auf dem Gericht abgeschlossen wurde, hatte. Der Grund wegen dem Rechtsstreit war, das er die von mir geltend gemachten Mängel nicht beseitigt hat, aber besichtigt hat.
Der zukünftige Vermieter hätte explizit Nachgefragt ob ich mit meinem ehemaligen Vermieter einen Rechtsstreit hab/hätte, und diese Frage "verneinte" ich angeblich.
Diese Frage wurde in den zwei Terminen niemals gestellt, aber sein Anwalt braucht anscheinend irgendeinen Vorwand seine Anfechtung zu begründen.
Meine Antwort auf das Schreiben war, das ich die Anfechtung als Nichtig ansehe, und ich davon ausgehe das die Mietsache zum vereinbarten Übergabezeitpunkt (01.02.2012) erhalten werde.
Daher habe ich folgende Fragen:
- Hat mein zukünftiger Vermieter recht und würde er so weiterkommen?
- Wie sollte ich mich verhalten?
- Kann ich Schadensersatz geltend machen?
- Der Mietvertrag kann nur durch einen Aufhebungsvertrag erledigt werden?
Ich hoffe Ihr könnt mir ein wenig helfen.
Vielen Dank und Viele Grüße
Chris