Gefälschte Handwerkerrechnung! Klagen?

  • Hallo zusammen,
    Während unseres Mietverhältnis hatten wir im Badezimmer 2 Fliesen leicht beschädigt.
    Dies haben wir auch beim Auszug schriftlich festgehalten.
    Nun haben wir von der Hausverwaltung eine Rechnung von 300.- bekommen,die wir bezahlt haben.
    Da ich aber den Nachmieter kenne und gestern traf,stelle ich fest,das niemals eine Arbeit an den Fliesen ausgeführt wurde, dies bedeutet ich habe 300.- für eine nichterbrachte Leistung bezahlt und eine gefälschte Handwerkerrechnung bekommen.
    Nutzt hier eine Klage eG. Betruges oder was würdet Ihr machen?
    danke, und Grüsse, Frank

  • Eine Klage wegen Betrugs wird es nicht geben, denn Betrug wäre ein Offizialdelikt ( Strafantrag ? Wikipedia ) und müsste von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Ob ein Staatsanwalt wegen dieser Peanuts tätig wird, will ich bezweifeln.

    Hier würde ich die Beweise sichern und den Betrag per Mahnbescheid einklagen. Solch ein Mahnbescheid endet dann auch vor Gericht als Zivilklage.

  • Nun haben wir von der Hausverwaltung eine Rechnung von 300.- bekommen,die wir bezahlt haben.


    War es eine Rechnung?
    Was stand denn als (erbrachte?) Leistung drauf?
    War etwas vom Handwerksbetrieb beigefügt? Was? Welcher Text?

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