unrenovierte Wohnung übernommen...Vermieter will dass ich streiche

  • ich habe 2008 eine unrenovierte Wohnung übernommen..die Vormieterin hatte das Schlafzimmer teilweie rot, Wohnzimmer geolb und Bad rosa gestrichen...ich habe es grölßtenteils gelassen. Da ich Schlafzimmer in meinen und Kinderbereich geteilt habe habe ich das für mein Kind gelb gestrichen, aber schob um die aufgestellte Möbel drumrumm also jetzt sieht man die weißen Flecken da wo die Möbel standen und im Bad hab ich auch um den Badspiegelschrank drumrumgestrichen. Da habe ich auf das rosa nur noch ne dunklere Lasur drüber.
    Gefallen tut das meiner Vermieterin nun nicht. Außerdem geht der einzige Zugang zur Wohnung übe reine sehr schmale Wendeltreppe (alles Marke Eigenbau seitens des Vermieters)...die wurde natürlich bei Ein- und Auszug sowie 3 Jahre Einkäufe ect. hochschleppen etwas strapaziert und die Farbe hat Macken bekommen (MEtallgeländer). Aber vor mir hat auch schon eine drin gewohnt und ihre Spuren an der Treppe hinterlassen. Meine Vermieterin wollte unbedingt den Eingangsbereich streichen bevor ich einziehe und nun möchte sie dass ich die Wohnung streiche, das Geländer und den Eingangsbereich....Was muss ich denn davon tun?

  • Was steht denn im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen?

    Aber mal abgesehen davon, du kannst doch Wände nicht in dem Zustand übergeben wollen? Um Einrichtungsgegenstände rumgestrichen - soll das für den nächsten Mieter dann moderne Kunst darstellen? Auch die farbigen Wände wirst du vermutlich in neutralere Töne umstreichen müssen.

  • na der Vormieter hat die Wohnung ja auch schon in allen möglichen Farben gestrichen und ich bin nicht gefragt worden ob mir das gefällt..was mir gefallen hat hab ich gelassen und was nicht gestrichen, das kann der nächste doch auch? Oder warum soll ich da jetzt die Ausnahme bilden? Die Frage ist was kann der Vermieter verlangen und was nicht, da die Wohnung unrenoviert war bei Einzug und auch farbig gestrichen

  • Mit Verlaub, aber dich musste dazu auch niemand fragen. Das war eine Sache zwischen Vormieter und Vermieter. Und wir kennen ja den damaligen Mietvertrag nicht.

    Und so wie du es geschildert hat, ist die Wohnung ja jetzt auch nicht mehr in dem Zustand wie damals, sondern es hat durch dich eine Verschlimmbesserung stattgefunden.
    Wenn dein Vermieter die Wohnung von dir so zurück nimmt - prima. Wenn nicht - dann nicht.

    Der neue Mieter kann sich ja überlegen, ob er die Wohnung anmietet, wie sie sich bei der Besichtigung darstellt. Du hattest damals ja auch die Wahl. Hättest sagen können, dass du die Wohnung in dem Zustand nicht willst. Dann hätte sie entweder jemand anders gemietet oder der Vermieter hätte sie renovieren lassen.

  • das ist richtig, aber Fakt ist doch dass sie unrenoviert übernommen wurde. Wenn ich als Vermieter einen gewissen Zustand halten möchte muss ich sie renoviert vermieten und dann muss jeder Mieter sie ebenso verlassen, aber ich finde solange keine Schäde an der Wohnung entstanden ist es doch Vermietersache. Abgesehen davon wird das ganze Haus verkauft und ist generell in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand und da ist es mit einem Eimer Farbe nicht getan. In Küche und Bad dringt Wasser durch die Wände weil sie gegen das Erdreich ohne Drainage gebaut wurden..Es gibt keinen Mieter nach mir. Und in diesen stark Renovierungebedürftigen Zustand bin ich schon eingezogen. Im Wohnzimmer kommt einem die Farbe an der Wand in Bröckeln entgegen und das stammt noch vom Vormieter. Wie gesagt, ich wollte mal nachfragen wer sich hier rechtlich auskennt und mir da eine kompetente Auskunft geben kann. Ob das nun der Vermieter oder der Käufer ned toll findet sei dahingestellt..mich interessiert hier die rechtliche Seite und ich sehe nicht ein dass die ganzen Mieter vor mir hausen konnten wie die Hottentotten und ich soll jetzt die Bude auf Vordermann bringen.

  • Die letze Mieterin hat die Wohnung völlig versüfft hinterlassen...ich hab erstmal ein Teppichreinigungsgerät geholt und Eimerweise Schlamm und Hundehaare aus dem Teppich geholt, meinh Kumpel hat die Silikonfugen im Bad erneuert weil alles geschimmelt hat und der Vor-Vormieter hatte sogar ein Loch in die Wand geschlagen und von dem wollte irgendwie auch keiner was, nur weil das Haus jetzt verkauft wird, aus keinem anderen Grund.

  • Was steht denn Mietvertrag zu Schönheitsreperaturen? Letzendlich kommt es darauf an.

    Wenn welche fällig sind, müssen sie durchgeführt werden - selbst wenn die Wohnung nach dem Auszug abgerissen wird (ist unsinnig, aber so ist es nunmal). Da scheinbar die Wohnung nicht neu vermietet werden soll, hilft vielleicht ein Gespräch mit dem Vermieter. Selbst bei einer vertraglichen Verpflichtung, kann er ja auf die Durchführung verzichten. Ist Absprachesache.

    Wenn nach Vertrag keine Renovierung erfolgen muss, so würde das aber ebenfalls nicht bedeuten, dass man die Wände bunt oder sogar "mehrfarbig" hinterlassen kann.
    Dies geht nur dann, wenn von vorneherein sowas vereinbart wurde, oder der Vermieter jetzt sagt, dass er damit einverstanden ist (schriftlich geben lassen!).

  • also im Mietvertrag steht nix von renovieren und nix von Schönheitsreparaturen und der Vormieter hatte die Wände ja schon bunt hinterlassen...darum weiß ich nicht warum das bei mir jetzt anders sein soll

  • also im Mietvertrag steht nix von renovieren und nix von Schönheitsreparaturen und der Vormieter hatte die Wände ja schon bunt hinterlassen...darum weiß ich nicht warum das bei mir jetzt anders sein soll


    Wie der Vormieter die Wohnung hinterlassen hat, ist völlig uninteressant.
    Hier interessiert ausschliesslich, WIE Du die Mietsache vom Vermieter beweisbar übernommen hast und wie Du sie ggf. vertraglich an den VM zurückzugeben hast.
    Hierfür gibt es regelmässig entweder mietvertragliche oder/und Übergabeprotokoll-Vereinbarungen.

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