Hallo!
Wohne seit 2007 in einem Privathaus wo der Vermieter mit drin wohnte und dessen stieftochter und noch ne Nachbarin!
Habe damals einen 5 Jahres Vertrag abgeschlossen (September 2012)!
Im Oktober 2011 brachte sich unser Vermieter um! Bisher keine Erben oder sonstiges!
Miete sollen wir Bar einbehalten sagt sein Bruder!
Noch kein erbschein da!
Nun möchte ich umziehen wegen Kita Platz und liebe!
Laut Anwalt gilt der 5 Jahres Vertrag nicht und ich habe normal 3 Monate Frist!
Habe eine Kündigung geschrieben und nun werde ich die seinem Bruder zukommen lassen!
Stieftochter hat keine rechte!
Neue Wohnung Vermieter wollen aber mietschuldenfreiheit! Nur wer soll die schreiben! Habe ich überhaupt eine Chance auszuziehen?
Vermieter tot - ich möchte ausziehen
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FaStra -
22. Januar 2012 um 14:20 -
Erledigt
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FaStra:
Vorab: Es genügt fast immer, Sätze mit einem Punkt abzuschliessen.
"Laut Anwalt gilt der 5 Jahres Vertrag nicht und ich habe normal 3 Monate Frist!"
Richtig. Zeit-MV gelten max. 4 Jahre."Habe eine Kündigung geschrieben und nun werde ich die seinem Bruder zukommen lassen!"
Hast Du schon eine Mitteilung erhalten, wer nun Dein Ansprech- oder Vertragspartner ist?"Stieftochter hat keine rechte!"
Woher weisste das?
Notfalls die Kündigung an jeden seiner Verwandten oder möglichen Erben schicken."Neue Wohnung Vermieter wollen aber mietschuldenfreiheit!
Meinst wohl Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Hast Du eine Todesanzeige?"Habe ich überhaupt eine Chance auszuziehen?"
Denk' nach! Ausziehen kannste immer... -
Gibt eben keinen Ansprechpartner!
Seine Stieftochter ist meine beste Freundin!
Die hatte mir auch mitgeteilt das sein Bruder Peter gesagt hat wir sollen die Miete Bar behalten!
Was habe ich jetzt überhaupt für rechte?
Ist der Mietvertrag noch gültig oder war er das jemals wegen den 5 Jahren?
Hoffe nur ich kann endlich umziehen!
Neue Vermietung sagt ich soll es nur notieren das er tot ist und ich Miete Bar behalte!
Hm..... -
Zitat
Neue Vermietung sagt ich soll es nur notieren das er tot ist und ich Miete Bar behalte!
Bitte definiere "Bar behalte". Miete wird in der Regel bezahlt, nicht behalten.
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Bar behalten heißt das wir die Miete Zuhause hinterlegen sollen da es keinen Erben oder kontobevollmächtigten gibt! Gibt ja noch keinen erbschein!
Dies sagte uns sein bruder! -
Und wie so oft, hilft auch hier eine Suchanfrage bei Google:
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Habe ich auch gelesen - nur gibt es ja keinerlei Nachfolger!
Weder Erben noch Käufer oder sinst irgendwas!
Man erfährt hier auch von keinem etwas wie es weitergeht, alle meinen nur: "keine Ahnung, wir warten auch noch!" (wohnen hier nun noch zu 3. im Haus: Stieftochter Vermieter, Frau mit 2 Kindern und Ich)....
Daher momentan auch keine Mietzahlungen auf irgendein Konto - Miete sollen wir ja behalten ERSTMAL....
Das ist ja das Problem das hier keiner weiß was wird und wie es weitergehen soll und ich kann nicht warten bis hier mal was passiert! Ich möchte und muss umziehen.......
Testament weiß ich auch nicht ob es da eins gibt da er sich ja umgebracht hat..... -
Der Mieter braucht keinen Kündigungsgrund, wenn er den Erben des Vermieters kündigen will. Er braucht seine Kündigung deshalb nicht zu begründen. Wenn die Erben des Vermieters noch nicht bekannt sind, dann sollte der Mieter beim Nachlassgericht auf die Einsetzung eines Nachlasspflegers drängen. Ein Nachlasspfleger hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters der unbekannten Erben. Ihm gegenüber kann wirksam gekündigt werden.
aus Ratgeber Erbrecht
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Das ist ja das Problem das hier keiner weiß was wird und wie es weitergehen soll
... und was sollen wir Laien hier nun besser oder erschöpfender wissen? -
Hätte ja sein können es weiß jemand etwas - ähnliche Situation oder sowas

Da es NOCH keine Erben gibt muss ich wohl mich ans Gericht wenden!
Kann man die infach so anschreiben oder anrufen?Denn die neue Vermietung meiner neuen Wohnung wird mir EVTL demnächst den neuen Vertrag schicken und ich muss ja dann wissen kann ich umziehen oder nicht???????
Nicht das ich hier nicht weg darf!? -
FaStra:
"Da es NOCH keine Erben gibt muss ich wohl mich ans Gericht wenden!"
Ich würde bei der Rechtsantragsstelle des AG nachfragen, ob man dort am "Schwarzen Brett" ein Schreiben öffentlich zustellen kann.
Eine Möglichkeit wäre auch, allen mir bekannten Familienangehörigen und möglichen Erben eine Kündigung zukommen zu lassen.Kann man die infach so anschreiben oder anrufen?
"Denn die neue Vermietung meiner neuen Wohnung wird mir EVTL demnächst den neuen Vertrag schicken und ich muss ja dann wissen kann ich umziehen oder nicht??????? Nicht das ich hier nicht weg darf!?"
Weg dürfen darfst Du schon... -
"Weg dürfen darfst du schon....." ABER?????????
Gut dann werde ich mal schauen was ich erreiche - kenne leider nur den Bruder :-/ weiß zwar das es da noch mehr Geschwister geben soll aber leider ohne Namen usw........
War halt ein Eigenbrödler 
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"Weg dürfen darfst du schon....." ABER?????????
Gut dann werde ich mal schauen was ich erreiche - kenne leider nur den Bruder :-/ weiß zwar das es da noch mehr Geschwister geben soll aber leider ohne Namen usw........
War halt ein Eigenbrödler 
Dan frage ihn doch, ob er jemanden kennt, der jemanden kennt, der ... -
hm nur kenne ich den bruder nur per name........!
keine adresse, keine telefonnummer!
bin auch nur DI, MI und DO hier - die anderen Tage bin ich in meiner ("hoffe bald") neuen heimat mit meinem sohn (bei meinem partner)..... -
Solange kein legitimierter Erbe oder Bevollmächtigter über den Tod hinaus benannt ist und dem Mieter keine Sterbeurkunde des Verstorbenen vorliegt gilt für den Mieter: Miete weiter auf das bekannte Konto des Vermieters überweisen, nicht einbehalten. Kündigung an den Verstorbenen schicken.
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Danke Linus!
Eine Kündigung liegt in seinem Briefkasten!
Miete würde ich ja gerne so machen, nur zeigt es mir beim online Banking ungültiges Zielkonto an........
Wurde scheinbar gelöcht oder was auch immer!
Seine Stieftochter hat zwar ne Vollmacht, behält aber selber auch die Miete und die andere auch!
Habe sie derweil auf das Konto meines Opas überwiesen (der kennt meinen Vermieter schon viele viele Jahre) und dort ist es sicher
So kann es geholt werden wenn es wer mal haben will.......
Also habe ich nun fristgemäß gekündigt und kann in mein neues Leben starten????????????????????????????????
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