2. Mieterhöhung in kurzer Zeit hinnehmbar ?

  • Hallo Experten,

    ich habe folgende Situation:
    Ich bewohne seit 10 Jahren eine Wohnung zur Miete und meine letzte Mieterhöhung war am 1.4.2006 , Erhöhung der Miete von 307,29 € auf 312,66€. Laut Mietspiegel war es auch so in Ordnung.

    Letztes Jahr wurde in der Wohnung die Gasetagenheizung auf Fernwärme umgestellt und ich musste hierzu ein Wertverbesserung -Zuschlag von monatlich 41,50 € hinnehmen. Seitdem bezahle ich 354,16€ Kaltmiete, bzw. Grundmiete: 312,66 € + Wertverbesserung 41,50 €.(1.3.2011)

    Ab den 1.3.3012 kommt eine Erhöhung von 20,58€ , d.h. ich bezahle dann eine Grundmiete 374,74 € (8,15*45,98qm). Laut Mietspiegel liegt der Durchschnittswert meiner Wohnung bei 8,23€/qm . Meine Wohnung ist 45,98 qm groß.

    Ist diese Vorgehensweise korrekt ?
    Wenn nein, wie kann ich da vorgehen, bzw. mit welcher Begründung ?

    Wäre über jede Antwort sehr dankbar.

    Danke und liebe Grüße. Marsi

  • Die letzte Mieterhöhung wurde wahrscheinlich mit Anpassung an Vergleichsmiete begründet oder?
    Da die Erhöhung aufgrund Modernisierung nicht bei der Kappungsgrenze berücksichtigt wird ist die Erhöhung imho so in Ordnung.

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