verstopfter Abfluss - wer zahlt die Rechnung?

  • Hallo,
    Vor kurzem floss bei uns das Toilettenwasser nicht richtig ab. Wir meldeten dies der Hausverwaltung und diese beauftragte eine Sanitärfirma damit. Eigentlich dachte ich diese vereinbart einen Termin um sich den Schaden von der Wohnung aus zu betrachten. Es kam jedoch kein Anruf. Nach einigen Tagen war alles wieder okay und wir dachten das Problem habe sich von alleine gelöst. Einen Anruf der Handwerksfirma erhielten wir nie. Dafür hatten wir gestern einen Brief der Hausverwaltung in der Post, in welche uns nun die vom Handwerker geltend gemachten Kosten in Rechnung gestellt werden. Begründung: Die Leitung war auf Grund von Haaren und eines Lappens verstopft. Einzige Erklärung ist für uns, dass die Firma während unserer Abwesenheit von außerhalb an einer Hauptleitung rumgeschraubt hatte, also die durch welche auch das Abwasser unseres Nachbarn abfließt. Von uns stammt dieser Lappen auf jeden Fall nicht.
    Unsere Fragen sind nun: Dürfen solche Rechnungen überhaupt prinzipiell auf den Mieter umgelegt werden. Wenn nein, gibt es Ausnahmen wie unser Fall in welchem einfach behauptet wird der Mieter trägt die Schuld?

    Vielen Dank für die Unterstützung schon mal!

  • Hallo TinyWoman,

    dass die Verstopfung durch Haare und eines Lappens von Euch stammt, müsste die HV beweisen können.
    Biete ihr doch an, auf deren Kosten an den Haaren einen DNA-Test zu machen.

    "Einzige Erklärung ist für uns, dass die Firma während unserer Abwesenheit von außerhalb an einer Hauptleitung rumgeschraubt hatte, also die durch welche auch das Abwasser unseres Nachbarn abfließt."
    Dazu kann ich mangels Kenntnis der Örtlichkeiten nichts sagen.

    "Dürfen solche Rechnungen überhaupt prinzipiell auf den Mieter umgelegt werden. Wenn nein, gibt es Ausnahmen wie unser Fall in welchem einfach behauptet wird der Mieter trägt die Schuld?"
    Nöö, es gilt nach wie vor das Verursacherprinzip.
    Und (die elegante Art...) die Kosten auf die Betriebskostenabrechnung umlegen gilt auch nicht.

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