Hallo,
folgendes Problem möchte ich kurz schildern.
Am 25. 08.2011 hat mir mein Vermieter eine Mieterhöhung von ca. 19% zugesandt. Aus meiner Sicht sind alle Formalitäten korrekt, incl. der Überlegungszeit. Auch die 20% innerhalb der drei Jahre sind gewahrt.
Bezug wurde auf den Mietspiegel genommen und einige Minderungsgründe abgezogen.
Ich habe dieser Erhöhung am 02.09. widersprochen und weitere Minderungsgründe genannt, die der Mietspiegel vorsieht und in dem Schreiben vom Vermieter nicht angegeben wurden.
Am 19.12. kam die knappe Antwort, dass der Vermieter weiter an seiner Forderung festhält, allerdings wurden einige der von mir genannten Minderungsgründe zusätzlich in einer neuen Berechnung aufgeführt.
Ein wichtiger Minderungsgrund (Zentrumsnähe > 4 km) war allerdings nicht erwähnt. Diesen habe ich in meinem Antwortschreiben am 24. Dez aufgeführt. Mit diesem Grund ist die Erhöhung von 19% nicht mehr gerechtfertigt.
Die Antwort kam am 11.01.:
Zitat Anfang: " .. leider musste die Klägerin wegen des Zeitablaufs (Sie müssen sich auch ohne Vermieterantwort darüber im Klaren werden, ob Sie dem Erhöhungsverlangen zustimmen wollen oder nicht) inzwischen Zustimmungsklage einreichen.
Um Gerichtskosten zu sparen, sollten Sie jetzt eine Teilzustimmung über xx € (Anmerkung: entspricht der von mir berechneten max möglichen Erhöhung aufgrund der Minderungsgründe)erteilen. Wir streiten dann nur noch über 4,55 €/Monat, was die Gerichtskosten deutlich verringert " Zitat Ende
Heute erhielt ich das Schreiben vom Gericht über ein schriftliches Vorverfahren. Darauf muss ich jetzt binnen zwei Wochen reagieren.
Ich bin bereit (wenn auch zähneknirschend) die Mieterhöhung zu akzeptieren. In dem Umfang, der entsprechend der Minderungsgründe möglich ist.
Da ich das erste Mal mit dem Gericht konfrontiert werde meine Fragen an die Experten:
Ist es rechtens, dass Klage eingereicht wurde, obwohl ich Widerspruch eingelegt habe?
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
- Mieterbund
- Anwalt
- Antwort an das Gericht
Gilt die Mieterhöhung rückwirkend, oder wird durch die nur teilweise aufgeführten Gründe der Mietminderung die Erhöhung unwirksam?
Schon im Voraus vielen Dank für die Unterstützung.
Holger