Widerspruch gegen Mieterhöhung - Jetzt Klage

  • Hallo,
    folgendes Problem möchte ich kurz schildern.
    Am 25. 08.2011 hat mir mein Vermieter eine Mieterhöhung von ca. 19% zugesandt. Aus meiner Sicht sind alle Formalitäten korrekt, incl. der Überlegungszeit. Auch die 20% innerhalb der drei Jahre sind gewahrt.
    Bezug wurde auf den Mietspiegel genommen und einige Minderungsgründe abgezogen.
    Ich habe dieser Erhöhung am 02.09. widersprochen und weitere Minderungsgründe genannt, die der Mietspiegel vorsieht und in dem Schreiben vom Vermieter nicht angegeben wurden.
    Am 19.12. kam die knappe Antwort, dass der Vermieter weiter an seiner Forderung festhält, allerdings wurden einige der von mir genannten Minderungsgründe zusätzlich in einer neuen Berechnung aufgeführt.
    Ein wichtiger Minderungsgrund (Zentrumsnähe > 4 km) war allerdings nicht erwähnt. Diesen habe ich in meinem Antwortschreiben am 24. Dez aufgeführt. Mit diesem Grund ist die Erhöhung von 19% nicht mehr gerechtfertigt.
    Die Antwort kam am 11.01.:

    Zitat Anfang: " .. leider musste die Klägerin wegen des Zeitablaufs (Sie müssen sich auch ohne Vermieterantwort darüber im Klaren werden, ob Sie dem Erhöhungsverlangen zustimmen wollen oder nicht) inzwischen Zustimmungsklage einreichen.

    Um Gerichtskosten zu sparen, sollten Sie jetzt eine Teilzustimmung über xx € (Anmerkung: entspricht der von mir berechneten max möglichen Erhöhung aufgrund der Minderungsgründe)erteilen. Wir streiten dann nur noch über 4,55 €/Monat, was die Gerichtskosten deutlich verringert " Zitat Ende

    Heute erhielt ich das Schreiben vom Gericht über ein schriftliches Vorverfahren. Darauf muss ich jetzt binnen zwei Wochen reagieren.

    Ich bin bereit (wenn auch zähneknirschend) die Mieterhöhung zu akzeptieren. In dem Umfang, der entsprechend der Minderungsgründe möglich ist.

    Da ich das erste Mal mit dem Gericht konfrontiert werde meine Fragen an die Experten:

    Ist es rechtens, dass Klage eingereicht wurde, obwohl ich Widerspruch eingelegt habe?

    Wie soll ich mich jetzt verhalten?
    - Mieterbund
    - Anwalt
    - Antwort an das Gericht

    Gilt die Mieterhöhung rückwirkend, oder wird durch die nur teilweise aufgeführten Gründe der Mietminderung die Erhöhung unwirksam?

    Schon im Voraus vielen Dank für die Unterstützung.

    Holger

  • Wenn ich das richtig verstehe zweifelst Du an dass die Wohnung dem in der Mietspiegel angegebenen Vergleichswohnungen entspricht?

    Das ist ja kein Mietminderungsgrund im eigentlichen Sinne.

    Welche Mietminderungsgründe führst Du ins Feld?

    Ist die Wohnung in einem Ballungsgebiet also FFM oder München oder eher eine Stadt mit normaler Mietstruktur?

  • Zugegeben, der Sachverhalt ist etwas komplex.
    Der Vermieter beruft sich in seiner Begründung für die Mieterhöhung von 19% auf den Mietspiegel von Jena. Der Mietspiegel sieht einen durchschnittlichen Mietpreis vor, aber auch Abzüge und Erhöhungen (Lage, Lärmbelästigung, Bausubstanz etc).
    Wegen der massiven Erhöhung habe ich mich kundig gemacht und widersprochen, weil die Minderungsgründe, die der Mietspiegel vorsieht nur teilweise angegeben wurden.
    Teilweise hat der Vermieter meine Minderungsgründe anerkannt. Aus meiner (sicher amateurhaften) Sicht ist es deshalb unzulässig, eine Klage einzureichen mit der Begründung, dass ich der ersten Erhöhung nicht innerhalb der Überlegungsfrist zugestimmt habe. Oder liege ich da falsch?

  • Mal mit dem Vermieter oder Anwalt gesprochen ob eine Einigung möglich ist, denn wenn es wirklich nur um 4,55 Euro pro Monat geht.

    Naja die Klage reicht er ein weil du bisher nicht dem unbestrittenen Teil zugestimmt hast. Muss er wohl, da sich sonst der Termin zu der die Erhöhung wirksam wird ggf. hinausschiebt.

    Ich würde in der Situation mit dem Vermieter oder Anwalt sprechen und einen Vergleich anstreben. z.B. du stimmst dem zu was du ausgerechnet hast und wofür eine Teilzustimmung vorgeschlagen wird und er verzichtet halt auf die 5 Euro pro Monat und zieht die Klage zurück. Dass ist denke ich das Beste was du da noch rausholen kannst. Ansonsten wirds ggf. teuer. Ob deine Argumentation vor Gericht durchgeht ist schwer zu sagen.

    dass aber nur meine Meinung

    grundsätzlich ist in solchen Sachen ein Anwalt oder Mieterverein zu empfehlen. Ggf. wäre dies besser auch schon früher geschehen.

  • Zitat

    Ist es rechtens, dass Klage eingereicht wurde, obwohl ich Widerspruch eingelegt habe?

    Der Vermieter hat ein Mieterhöhungsbegehren vorgebracht, dem du widersprochen hast. Jetzt ist der Weg vorgezeichnet, dass der Vermieter den Klageweg einschlägt und die Wahrheitsfindung dem Gericht überlässt.

    Das ist korrekt, so funktioniert unsere Justiz. Wenn du meinst, dass sich der Vermieter außergerichtlich mit deinen Argumenten herum schlagen muss, irrst du.

  • Aus meiner (sicher amateurhaften) Sicht ist es deshalb unzulässig, eine Klage einzureichen mit der Begründung, dass ich der ersten Erhöhung nicht innerhalb der Überlegungsfrist zugestimmt habe.


    Nöö. Was vorher war, interessiert nicht. Ich kann doch eine Klage einreichen, und ob die (erforderliche) Begründung haltbar ist, entscheidet das Gericht.
    Und das alles für 4€55 monatlich...?:eek:

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