HILFE!! - Schimmel und Luftfeuchtigkeit

  • Hallo,

    wir sind vor ca. 1 Monat in unsere neue Wohnung(Dachwohnung!) gezogen.
    Nun haben wir bemerkt, dass links unten an der Balkontür (die nicht mal richtig schließt und es an der Seite reinzieht!!) Schimmel auftaucht, den der Vormieter anscheinend nur überstrichen hat!
    An der anderen großen Fensterfront im Wohnzimmer ist genau das gleiche Problem und auch im Schlafzimmer kommt in der Ecke über dem Fenster Schimmel durch!
    Wir haben bereits den Hausverwalter im Haus gehabt, welcher meinte, dass sich der Hausmeister darum kümmern sollte und wir noch häufiger Lüften sollen...und die normale Luftfeuchtigkeit in Mieträumen 40% beträgt!
    Wir lüften aber schon 2-3mal täglich gründlich durch und die Luftfeuchtigkeit ist immer höher als 40%!
    Der Hausmeister ist nie zu erreichen, und ich bin auch nicht wirklich davon überzeugt, dass seine Kompetenz ausreicht, um die Schimmelschäden zu beseitigen!

    Meine Frage deshalb: Welche Möglichkeiten gibt es zwecks dem Schimmel?
    und
    Darf die Luftfeuchtigkeit in einer Dachwohnung wirklich nur 40% betragen?

    Liebe Grüße Jessi

  • Hallo Jessi,
    Schimmel ist the never ending story und wird es auch bleiben.
    Gibste bei Google das Wort ein, wirst Du Lesestoff bis Ostern haben.

    "links unten an der Balkontür (die nicht mal richtig schließt "
    Ich würde da Dichtungen 'reinkleben. Gibt's im 1€-Shop günstig.

    "Schimmel auftaucht, ..."
    Wenn warme Luft auf kalte (bspw.) Wände trifft, kondensiert Feuchtigkeit aus und schlägt dort nieder.
    Da passiert sogar im Sommer, wenn bei geöffneter Kellertür von draussen warme Luft an die kalten Kellerwände kommt - nur mal so als Beispiel, dass das Thema sehr vielschichtig ist.
    Feuchtigkeit, die durch die Wand dringt, ist natürlich auch eine hervorragende Kältebrücke.
    Du solltest mehrmals täglich kräftig lüften und dann die Fenster schliessen. Nicht etwas eines ständig gekippt lassen.
    Wenn der Hausverwalter sich nicht meldet, wende Dich schriftlich nachweislich an Deinen Vermieter unter Hinweis aud § 535 BGB.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (11. Januar 2012 um 23:51)

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