Kaution einbehalten

  • Hallo,

    ich hab folgende Frage an euch.

    Ich bin aus meiner alten Wohnung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ausgezogen.
    Mein ehemaliger Vermieter hat dafür die Kaution von 2 Monatsmieten (700€) einbehalten.

    Die Miete betrug 350€ inkl. aller Nebenkosten ( Strom inbegriffen!)

    Darf der Vermieter die vollen 700€ behalten oder nur die Kaltmiete?

    LG
    fini

  • Wenn du ohne Kündigungsfrist ausgezogen bist, hätte er auch verlangen können, dass du für 3 Monate (bis zum Ende der Mietzeit) die komplette Miete bezahlst. Du hast also 350,- Euro gespart, freu dich..

  • Wenn du ohne Kündigungsfrist ausgezogen bist, hätte er auch verlangen können, dass du für 3 Monate (bis zum Ende der Mietzeit) die komplette Miete bezahlst. Du hast also 350,- Euro gespart, freu dich..


    Er soll sich mal nicht zu früh freuen... Vielleicht wacht der Vermieter noch rechtzeitig auf...:D

  • Hallo fini21,
    zu den oben genannten Antworten noch ein kleiner Hinweis. Wenn Sie eine Betriebskostenvorauszahlung geleistet haben, erfolgt in der Regel noch eine Beko Abrechnung. Das kann zu Ihren Gunsten sein oder eine Nachzahlung bedeuten.

    Die Kaltmiete kommt in Ihren Fall in der Regel nicht in Betracht, da Sie ja bis zum Ende des Mietverhaeltnis die Beko Zahlungen zu leisten haben. Unabhaengig davon, ob Sie in der Wohnung waren oder nicht.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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